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Abbruchkosten
Abbruchkosten
Abfindung
Wenn sich der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer ohne rechtswirksamen Kündigungsgrund trennen will, bietet er ihm üblicherweise eine Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes an. Meist wird die Abfindung über einen Aufhebungsvertrag vereinbart, in dem der Arbeitnehmer seinen Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage erklärt. Häufig werden aber auch Abfindungen über einen Sozialplan gezahlt, wenn wegen Umstrukturierung eines Unternehmens Teile der Belegschaft entlassen werden.
Absatz
Abschlussgebühr
Abstammungsrecht
Abtretung
actio contrarius
actio negatoria
actio pro socio
Adoption
AfA
AGB
Agenten
Agio
Akkreditiv
Aktenlose Bestandsverwaltung
Aktie
Aktiengesellschaft
Aktiva
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Altershilfe für Landwirte
Altersversorgung
Altlasten
Ambulante Behandlung
Amortisation
Amtliches Kennzeichen
Änderungsrisiko
Anfechtung
Anfechtung
Anlagenmischung
Anlagerisiko
Annuität
Anwartschaft
Anzeigepflicht
Arbeitslosenhilfe
Arbeitsvertrag
Arbeitszeugnis
Ärztliche Untersuchung
Aufsichtsrat
Aufwendungen
Außenstände
Außenwände
Ausschlußklausel
Auswanderung
Ausweispflicht
Auszahlungskurs
Aval

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