Verkehrsunfall im Ausland

Ereignet sich im Ausland ein Verkehrsunfall, dann ist vielfach nicht nur das Urlaubsvergnügen geschädigt. Nicht selten wird es in solchen Fällen für den Geschädigten, wie für den Schädiger, sehr teuer. Denn der Schaden wird nach dem Recht des Urlaubslandes reguliert. Dort sind Leistungen oft geringer und behördliches Ermitteln oft mangelhaft. Doch Sie haben Möglichkeiten.
Mit der richtigen Vorbereitung lässt sich das Schlimmste verhindern.

Sichern Sie als Geschädigter selbst Beweise

Oftmals stellen sich Geschädigten im Ausland die Frage, inwiefern es sinnvoll ist den Unfall der örtlich zuständigen Polizeidienststelle zu melden. In der Regel ist dies durchaus angebracht, insbesondere bei Personenschäden. In Frankreich oder Österreich kommt die Polizei ohnehin nur an die Unfallstelle, wenn Personen verletzt wurden, nicht aber bei bloßen Sachschaden. Davon abgesehen ist nicht in jedem Land immer gewährleistet, dass die Polizei alle beweiserheblichen Fakten zur späteren Schadensregulierung festhält. Daher sollten Sie als Geschädigter nach Möglichkeit selbstständig Beweise sichern, indem Sie z.B. die Unfallstelle und die Beschädigungen an den Fahrzeugen fotografieren. Geben Sie als Geschädigter und Schädiger aus mangelnder Sprach- und Rechtskenntnis keine Erklärung nach dem Unfall ab. Halten Sie Name, Kennzeichen und die Versicherung des Unfallgegners fest.
Verweigert dieser Angaben, so gibt es – zumindest was die Versicherung betrifft – die Möglichkeit in Italien, Spanien und Frankreich den Versicherungsaufkleber, der sich an der Windschutzscheibe befindet, zu notieren.

Europäischer Unfallbericht und grüne Versicherungskarte

Unbedingt griffbereit gehört der europäische Unfallbericht. In manchen Ländern ist dieser Bogen sogar Voraussetzung, um als Geschädigter überhaupt Geld von der gegnerischen Versicherung zu bekommen. Das vom Europäischen Versicherungsverband gestaltete Formular ist in sechs Sprachen abgefasst und europaweit inhaltlich und grafisch völlig identisch. Neben dem Europäischen Unfallbericht sollte man auch die grüne Versicherungskarte seines KfZ-Versicherers griffbereit haben. Dieses Dokument gilt als Beweis dafür, dass das Fahrzeug versichert ist.

Unfallregulierung im eigenen Heimatland
Seit dem Jahr 2003 ist es nunmehr auch möglich, Verkehrsunfälle im EU-Ausland im eigenen Heimatland zu regulieren. Oftmals wird dadurch die problematische Abwicklung mit der ausländischen Versicherung im Urlaubsland vermieden. Der Geschädigte kann den Schaden auch über einen so genannten Schadensregulierungsbeauftragten des ausländischen Haftpflichtversicherers in Deutschland abwickeln. Dazu wendet man sich einfach an den Zentralruf der deutschen Autoversicherer: 0180 – 25026. Dort werden die Versicherungen für alle in Europa zugelassenen Autos nach Anfrage ermittelt. Der Versicherung obliegt eine Bearbeitungszeit von max. drei Monaten. Reagiert sie in dieser Zeit nicht oder nicht angemessen, kann sich der Geschädigte stattdessen an den Verein Verkehrsopferhilfe mit Sitz in Hamburg wenden. Dabei handelt es sich um einen Entschädigungsfonds, der in extremen Fällen einen Teil der Kosten übernimmt.
Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich jedoch stets nach dem Schadensrecht des Urlaubslandes. Dem Reisenden, der in Madrid in einen Unfall verwickelt wurde, werden seine Schäden nach spanischem Recht reguliert. Dabei werden zu erstattende Reparaturkosten im europäischen Ausland häufig niedriger angesetzt als in Deutschland. Die Wertminderung eines Autos, das als Unfallwagen schlechter weiterverkauft werden kann, wird – z.B. in Italien – in der Regel nicht ersetzt.
Bei Personenschäden dagegen fallen Schmerzensgeldansprüche nicht selten wesenttlich höher aus als hierzulande.

 

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