Schwerpunkte

Rechtsanwälte dürfen für sich Werbung betreiben, indem sie sachlich über ihre Tätigkeit informieren. Wie Rechtsanwälte informieren dürfen, ist in der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) geregelt. Danach dürfen Rechtsanwälte auch Teilbereiche der Berufstätigkeit, sogenannte "Schwerpunkte" angeben.

Ebensolche darf nur benennen, wer seinen Angaben entsprechende Kenntnisse nachweisen kann, die in der Ausbildung, durch Berufstätigkeit, Veröffentlichungen oder in sonstiger Weise erworben wurden. Wer qualifizierende Zusätze verwendet, muss zusätzlich über entsprechende theoretische Kenntnisse verfügen und auf dem benannten Gebiet in erheblichem Umfang tätig gewesen sein.

Tätigkeitsschwerpunkte sind nicht zu verwechseln mit Fachanwaltschaften, welche weitergehende Zusatzqualifikationen, sowie regelmäßige jährliche Fortbildungen erfordern.

 

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