Mediation / MediatorIn

Viele Rechtsanwälte führen neben der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt noch die Berufsbezeichnung Mediator. Was ist unter dieser Bezeichnung zu verstehen?

Der Mediator ist eine Art Streitvermittler. Er unterstützt die Konfliktparteien darin, ihre gemeinsamen Interessen zu erarbeiten. In einem zweiten Schritt soll basierend auf dem so gefundenen Ergebnis unter Berücksichtigung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede ein Konsens gefunden werden. Aus den Streitgegnern werden so Konfliktpartner. Es wird von den Beteiligten selbstverantwortlich mit Hilfe des Mediators ein Weg der einverständlichen und rechtsverbindlichen Konfliktlösung gefunden. Aufgabe des Mediators ist dabei im Wesentlichen, den Beteiligten die Lösungswege aufzuzeigen, die das Recht ihnen zur Konfliktbewältigung bietet. Die Beteiligten entscheiden dann selbst, welchen der vorgeschlagenen Wege der Konfliktbewältigung sie einschlagen wollen.
Im Rahmen der Mediation, also der Streitvermittlung als solcher, kann der Rechtsanwalt zwei verschiedene Funktionen wahrnehmen.

Entweder wird er als Mediator tätig. Dann ist er neutral als Streitvermittler tätig. Er vertritt dann nicht die Interessen einer bestimmten Streitpartei. Der Rechtsanwalt ist in dieser Rolle am ehesten mit dem Schiedsrichter zu vergleichen, der mit den Streitparteien einen Vergleich erarbeitet.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass der Rechtsanwalt im Rahmen der Mediation, also der Streitschlichtung, als persönlicher Berater und Vertreter einer Partei auftritt. Dann wird er nicht als neutraler Schiedsrichter tätig sondern er berät seinen Mandanten. Er nimmt dabei nur die Interessen seines Mandaten wahr. Er befindet sich somit dann nicht in der Rolle des neutralen Schiedsrichters.

Zur Zeit wird die Mediation vor allem im Bereich des Familienrechts betrieben. In der Zukunft wird sich die Mediation jedoch auch in anderen Rechtsgebieten wie dem Arbeits- Wirtschafts- und Umweltrecht etablieren.

Vorteile der Mediation:

  • Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmtheit der Konfliktbewältigung. Der Konflikt wird nicht fremdbestimmt durch das Gericht aufgelöst, sondern von den Beteiligten selbst aufgelöst. 
  • Bessere Kontrolle über das gefundenen Ergebnis. Ein Gerichtsverfahren ist wie ein Pfeil, der mit einem Bogen abgeschossen wird. Nur die Einleitung des Verfahrens lässt sich kontrollieren. Danach entfaltet jeder Prozess sein Eigenleben und entgleitet fast immer der Kontrolle der Parteien. Allein der Richter entscheidet welche Beweise erhoben werden und wie der Prozess fortläuft. Auch bestimmt allein der Richter das Ergebnis des Prozesses durch sein Urteil. 
  • Größere Zufriedenheit über das gefundene Ergebnis. Die Beteiligten sind mit dem gefundenen Ergebnis meinst zufriedener, denn sie haben es schließlich auch selbst erarbeitet und gefunden. Auch verstehen die Parteien das gefundene Ergebnis besser, da sie es von Anfang bis Ende erarbeitet und durchdacht haben. Da die ursprünglichen Streitgegner das im Wege der Mediation gefundene Ergebnis besser verstehen, erscheint der gefundene Lösungsweg den Beteiligten auch gerechter, als dies bei einem streitigen Urteil der Fall ist. 
  • Geringere Kosten. Die Mediation ist im Regelfall wesentlich kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren, insbesondere, wenn sich dieses über mehrere Gerichtsinstanzen hinwegzieht. 
  • Geringerer Zeitaufwand. Das Mediationsverfahren kostet weniger Zeit. Während Prozesse Jahre dauern können, erfordern Mediationen im Regelfall weniger als einen Tag, wenngleich Scheidungsmediationen sich auch über mehrere Wochen erstrecken können. Dies erfordert aber immer noch weniger Zeit als ein aufwendiges Scheidungsverfahren.

Für diejenigen, die sich zutrauen, eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Lösung für ihre Konflikte zu finden, ist die Beauftragung eines Mediators / einer Mediatorin damit sicherlich ein geeigneter Weg. Einen Rechtsanwalt der Medatior ist, finden Sie bei uns einfach, indem Sie in das Stichwortfeld "Mediation" eingeben.

 

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