Karlheinz Rabe

Fachgebiete/Charakteristika

Karlheinz Rabe wurde 1956 geboren. Sein Studium absolvierte er an der Universität Köln. Von 1991 bis 1998 war er als Dozent tätig. Er hat mehrere Arbeiten für das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft im Bereich Arbeitsrecht veröffentlicht. Rechtsanwalt Rabe ist an allen Amts- und Landesgerichten auftretungsberechtigt.

Herr ist Rabe in erster Linie im Arbeitsrecht, Straßenverkehrsrecht, Versicherungsvertragsrecht, Arzthaftungsrecht und Erbrecht tätig

Rechtsanwalt Rabe ist auf dem Gebiet Arbeitsrecht, insbesondere dem Individualarbeitsrecht, seit 1993 tätig. Umfassende Beratung und Vertretung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Einzelfragen gehören zum Tätigkeitsgebiet. Gerade im sensiblen Bereich des Arbeitsrechts kann eine fundierte außergerichtliche Beratung dazu beitragen, das Arbeitsverhältnis von bestehenden Spannungen zu befreien oder solche erst gar nicht aufkommen zu lassen. Die regelmäßigen Tätigkeiten des Rechtsanwalts in diesem Bereich liegen in der Beratung beim Abschluss des Arbeitsvertrages, der Erarbeitung und Überprüfung von Abmahnung, Arbeitsvertrag oder Aufhebungsvertrag, der Beratung einer beabsichtigten Kündigung des Arbeitsvertrags und der gerichtlichen Vertretung bei Kündigungsschutzklagen.

Neben der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung einer zivilrechtlichen Schadenersatzforderung sowie Schmerzensgeldforderung bei einem Verkehrsunfall und der damit häufig verbundenen Auseinandersetzung mit der Haftpflichtversicherung gehören Fragen im Zusammenhang mit dem Entzug und der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis zum alltäglichen Arbeitsbereich. Die ständigen Änderungen und Ergänzungen bei den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen erfordern eine konsequente Weiterbildung des Rechtsanwalts, damit er seine Mandanten umfassend beraten und vertreten kann.

Jahr für Jahr werden mehrere Milliarden Euro vererbt. Die praktischen Erfahrungen haben Rechtsanwalt Rabe gezeigt, dass Testament und Erbvertrag häufig fehlerhaft und unvollständig errichtet werden und ebenso häufig nicht den aktuellen Vermögensverhältnissen angepasst sind. Wer sich im Zusammenhang mit der Errichtung eines Testaments anwaltlich beraten lässt, kann durch eine richtige Gestaltung der Erbfolge ganz entscheidend dazu beitragen, dass eine Streitigkeit unter den Erben erst gar nicht entstehen kann und die Erbschaft auch wirklich beim Erben ankommt und nicht zu großen Teilen als Erbschaftssteuer vom Finanzamt kassiert wird. Die regelmäßige Pflege und Überprüfung des Testaments oder Erbvertrags sollte allein deshalb erfolgen, weil sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Laufe der Jahre immer wieder verändern. Somit kann ein vor Jahrzehnten errichtetes Testament naturgemäß nicht die aktuellen gesetzlichen erbrechtlichen und steuerrechtlichen Bestimmungen berücksichtigen.

Rechtsanwalt Rabe bietet seinen Rechtsrat und juristischen Beistand vor allem im Arzthaftungsrecht an. Karlheinz Rabe berät und vertritt in erster Linie geschädigte Patienten. Auf diesem Gebiet können Sie den Volljuristen in Anspruch nehmen, wenn Sie von einem Schaden durch Ihren behandelnden Arzt betroffen sind. Beispielsweise ein ärztlicher Behandlungsfehler, ärztlicher Kunstfehler oder eine fehlgeschlagene ärztliche, orthopädische oder kosmetische Behandlung können erhebliche Schäden bei einem Patienten verursachen. Rechtsanwalt Rabe übernimmt für geschädigte Patienten die Interessenvertretung und wird einen Sorgfaltspflichtverstoß des Arztes, einen Verstoß gegen die ärztliche Aufklärungspflicht oder eine mangelnde Risikoaufklärung geltend machen. Er beziffert den Umfang des Schadens und wird einen Schadenersatzanspruch in Form von Schmerzensgeld für seinen Mandanten durchsetzen. Der Jurist führt in diesem Zusammenhang die Auseinandersetzung mit der Versicherung des Arztes und wird Ihnen zum Schadenersatz verhelfen. Bei besonders schwerwiegenden Medizinschäden und nach einer Betrachtung im Einzelfall wird der engagierte Rechtsanwalt einen diesbezüglichen Rentenanspruch durchsetzen.


 

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Karlheinz Rabe
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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