Hans-Joachim Eggert
Kurzprofil
Hans-Joachim Eggert ist seit 1986 als Rechtsanwalt zugelassen und gründete im selben Jahr seine eigene Anwaltskanzlei in Hamburg. Seit 2005 ist er dort als Fachanwalt für Verkehrsrecht tätig.
Die Büroräume der Kanzlei Eggert finden Sie im Stadtteil Hamburg-Barmbek in der Hamburger Straße 125 über der Commerzbank, etwa zehn Minuten Fußweg vom Amtsgericht Hamburg-Barmbek entfernt. Die Anwaltskanzlei ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen, die Haltestelle “Hamburger Straße” liegt in Fußnähe. Parkplätze finden sich ausreichend in der nahegelegenen Querstraße Elsastraße.
Beratungstermine können telefonisch oder online (info@unrecht-a.de) mit dem Sekretariat oder Herrn Eggert persönlich vereinbart werden, gerne werden Terminwünsche vorab per E-Mail entgegengenommen. Die Kanzlei ist montags bis donnerstags von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr zu erreichen. Weitere Informationen finden Sie auf der kanzleieigenen Homepage www.unrecht-a.de.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Hans-Joachim Eggert - Hamburger Str. 125
22083 Hamburg Barmbek
Deutschland
- Telefon
- +49 40 69702068
- Telefax
- +49 40 6928064

- Homepage
- http://www.rechtsanwalt-eggert.de
Fachgebiete/Charakteristika
Hans-Joachim Eggert hat in Hamburg das Abitur abgeschlossen und war anschließend als Hubschrauber-Pilot bei den Heeresfliegern der Bundeswehr in Rotenburg (Wümme) tätig. Nach seinem Studium in Hamburg absolvierte er das Rechtsreferendariat in Bremen und Rotenburg (Wümme) und legte seine juristischen Examen in Hamburg ab.
Herr Eggert arbeitet seit 1986 als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht und hat 2005, dem Jahr der Einführung dieser Fachanwaltschaft, den Lehrgang zum Fachanwalt für Verkehrsrecht absolviert.
Rechtsanwalt Hans-Joachim Eggert ist Mitglied der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft sowie der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und der Arbeitsgemeinschaft für Strafrecht des DAV. Seit 1999 ist er außerdem Dozent und Prüfungsausschuss-Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamburg in der Ausbildung für Rechtsfachwirtinnen und Rechtsfachwirte. Er ist an allen Amtsgerichten, Landesgerichten und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Herr Eggert hat drei juristische Titel veröffentlicht:
- “Die Herkunft ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Straffälligenhilfe — Eine Untersuchung an zwölf Gruppen ehrenamtlicher Mitarbeiter in Niedersachsen und Lübeck”, erschienen 1981 in der Zeitschrift für Straffälligenhilfe.
- “Rechtshängigkeit der Schmerzensgeldklage durch Entschädigungsantrag im Adhäsionsverfahren”, Versicherungsrecht (VersR), 1987.
- “Das Zeitentgelt — gesetzliche Gebühr oder Honorarvereinbarung?” im Anwaltsblatt (AnwBl), 1994.
Hans-Joachim Eggert ist Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Die außerordentliche Konzentration auf den Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht ermöglicht Herrn Eggert eine kenntnisreiche und detaillierte Beratung im Umgang mit Ihrem Fall und bildet die Grundlage seiner langjährigen umfangreichen Erfahrung.
Die Beratung und Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht umfasst vor allem das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrszivilrecht — zum Beispiel Schadensersatzansprüche, Autokauf, Autoreparatur — und das Verkehrsverwaltungsrecht — Fahrverbot, Fahrerlaubnis, medizinisch-psychologische Unterssuchung (MPU).
Im Verkehrsstrafrecht berät und vertritt er Herr Eggert Sie in allen Belangen, die Ihre Verteidigung betreffen. Typische Fälle sind hierbei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldsachen und Strafzettel), Unfallschaden, Unfallflucht, Geschwindigkeitsverstoß, Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung, Nötigung, Verkehrsgefährdung, Trunkenheit am Steuer. Im Falle eines Unfallschadens ist es sehr wichtig, frühzeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten, um in Korrespondenz mit der Haftpflicht-Versicherung des Gegners verhängnisvolle Angaben zu vermeiden. Bei einem Unfall bleibt es oft nicht beim Kfz-Schaden, sondern auch Folgeschäden (Anwaltskosten, Hinzuziehen von Sachverständigen, Mietwagenkosten et cetera) sowie Personenschäden (Schmerzensgeld, Verdienstausfall) gilt es zu berücksichtigen. Der wichtigste Punkt zur Absicherung der Situation und Schadensbegrenzung ist die Erstberatung.
Herr Eggert befasst sich auch mit der Abrechnung. Er kümmert sich unter anderem um die Sammlung von entsprechenden Belegen und erhebt Klage im Falle einer nicht erfüllten Zahlung. Außerdem legt er besonderen Wert auf gründliche Informationen, die dem Kunden ohne Rechtsberatung eventuell verborgen bleiben. So berät er Sie beispielsweise in Versicherungsbelangen und über Ihre damit verbundenen Rechte wie etwa die Möglichkeit, einen vollständigen Schadensersatz (auch: Schadenersatz) im Falle einer Vollkasko-Versicherung zu erlangen.
Rechtsanwalt Hans-Joachim Eggert weist besonders darauf hin, dass eine Rechtsberatung nicht nur von großer Bedeutung ist, wenn es darum geht, den Schaden möglichst gering zu halten, sondern auch im Falle eines Verlustes der Fahrerlaubnis: Herrn Eggerts Beratung zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verläuft parallel, um für einen entsprechenden Ausgang vorbereitet zu sein.
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