Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU)
Mit einer gewissen Menge Alkohol im Blut hinter dem Steuer erwischt werden: das ist nicht nur teuer, auch der Führerschein ist dann erst einmal weg. Die Führerscheinstelle fordert dann ein Gutachten
an, wenn Zweifel an der Fahreignung des Verkehrsteilnehmers bestehen. Von dieser Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) macht die Fahrerlaubnisbehörde die Entscheidung abhängig, ob jemand zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet ist. Das Ergebnis dieser Untersuchungen wird in einem Gutachten
festgehalten. Eine MPU kann nur durchgeführt werden, wenn berechtigte Zweifel an der körperlichen, geistigen oder charakterlich-sittlichen Eignung des Fahrers bestehen. Hierfür existieren rechtliche Grundlagen, die regeln, dass die Missbräuche verhindert werden, gibt es einheitliche, verbindliche und sachliche Kriterien für die Durchführung einer MPU.
Wenn ein Fahrzeugführer mit mehr als 1,6 Promille hinter dem Steuer angehalten wird, kommt es immer zu der Anordnung einer MPU. Der häufigste Anlass für eine MPU sind Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss.
Darüber hinaus gibt es noch andere Anlässe für eine MPU-Anordnung. Wenn zum Beispiel die Fahrerlaubnis aufgrund von 18 Punkten im Verkehrszentralregister entzogen wurde, wird vor der Neuausstellung oft ein solches Gutachten
gefordert. Die Fahrerlaubnisbehörde beurteilt im Einzelnen, welche Fragen im Hinblick auf die Eignung zu klären sind. Die Kosten der MPU trägt der Betroffene immer selbst.
Da eine MPU nicht selten negativ ausfällt, ist der rechtliche Umgang damit ein wichtiges Thema. Da die MPU ein Privatgutachten ist, ergeben sich zivilrechtliche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens kann die Fehlerhaftigkeit eines Gutachtens festgestellt werden. Wichtig ist bei solchen Verhandlungen, die Besonderheiten des jeweiligen Falles heraus zu arbeiten. Ein MPU Gutachten
muss leicht verständlich sein und die Untersuchungsmethoden und Verfahren müssen angegeben werden, die zu dem Ergebnis geführt haben.
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