Univ.-Doz. Dr. Wolfgang List
Kurzprofil
Die Rechtsanwaltskanzlei Univ.-Doz. Dr. Wolfgang List, gegründet 2004 in Wien, ist als Einzelkanzlei organisiert. Der Kanzleiinhaber wird jedoch durch die Rechtsanwaltsanwärter Magister Markus Kircher und Magistra Gertrude Höller unterstützt. Des Weiteren arbeitet Dr. Wolfgang List bei Bedarf eng mit Rechtsanwalt Magister Wolfgang Meier in Wien sowie mit Rechtsanwaltskanzleien in Bulgarien und Ungarn zusammen.
Die Büroräume liegen im 3. Wiener Gemeindebezirk in der Nähe des Ahrenbergparks und der Krankenanstalt der Stadt Wien-Rudolfstiftung. Im Umfeld der Kanzlei sind genügend öffentliche Parkplätze vorhanden. Im Übrigen besteht unmittelbarer Anschluss an die Haltestelle “Eslarngasse” der Buslinien 74A und 77A.
Das Büro der Kanzlei Dr. List ist mit den modernsten Kommunikationsmitteln ausgestattet. Termine können montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Dabei werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. So sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch Termine außerhalb dieser Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich.
Durch die Verknüpfung zwischen lösungsorientiertem Problembewusstsein und fächerübergreifendem Know-how ist die Kanzlei List der optimalen Ansprechpartner für Unternehmen und Privatleute, die an einer effektiven und wirtschaftlichen Lösung interessiert sind.
Weitere Informationen sind auf der kanzleieigenen Internetseite www.ralist.at abrufbar.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Univ.-Doz. Dr. Wolfgang List - Barmherzigengasse 17/6/31
1030 Wien 3. Bezirk: Landstraße
Österreich
- Telefon
- +43 (1) 9081898-0
- Telefax
- +43 (1) 9081898-18

- Homepage
- http://www.ralist.at
Fachgebiete/Charakteristika
Wolfgang List wurde 1956 in Wien geboren. Nach der Matura studierte er an der Universität Wien Rechtswissenschaften. Das Gerichtsjahr im Anschluss an das Universitätsstudium verbrachte er in seiner Heimatstadt. Nach Tätigkeiten als Lehrbeauftragter an den Universitäten Linz, Leoben und Wien sowie an der Verwaltungsakademie des Bundes absolvierte Herr List zunächst von 1997 bis 1998 ein Doktoratstudium der Rechtswissenschaften zur Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaften an der Universität Wien, welches er mit ausgezeichnetem Erfolg abschloss. Von 1998 bis 2001 folgte die Habilitationsschrift an der Universität Innsbruck. Seit 2002 ist Dr. Wolfgang List Universitätsdozent an der Universität Innsbruck am Institut für öffentliches Recht und Politikwissenschaften.
Neben der wissenschaftlichen Tätigkeit arbeitete Herr List von 1983 bis 2001 für das Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz. Dabei übernahm er legistische Arbeiten und Vollzugstätigkeiten im Bereich des Sanitätsrechtes, Veterinärrechtes und Strahlenschutzrechtes sowie erste Arbeiten im Umweltrecht (Novellen zur Gewerbeordnung et cetera).
Univ.-Doz. Dr. Wolfgang List wurde 2005 als Rechtsanwalt eingetragen. Aufgrund einer langjährigen Tätigkeit in Südafrika spricht er fließend Englisch.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang List ist ein Spezialist für das Öffentliche Recht. Er übernimmt vorrangig Mandate aus den Bereichen Umweltrecht, Wasserrecht, “REACH” und Nachbarschaftsrecht. Des Weiteren betreut der Anlagengenehmigungsverfahren und Staatsbürgerschaftsverfahren.
Das Umweltrecht gibt den rechtlichen Rahmen für Umweltschutz und Naturschutz vor. Umweltrecht definiert insbesondere die Grenzen für die Belastung mit bestimmten Schadstoffen wie auch verfahrensmäßige Schutzmechanismen im Zusammenhang mit der Errichtung großer Bauvorhaben. Das Umweltrecht hat im Laufe der letzten Jahre erheblich an Bedeutung gewonnen. Nahezu jedes Unternehmen ist heute mit umweltrechtlichen Problemen konfrontiert. Die entsprechenden Fragestellungen können in der Regel nur durch den Spezialisten effektiv, schnell und kompetent gelöst werden. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang List berät Sie umfassend und praxistauglich bei Problemen mit der Arbeitssicherheit, Immission und Emission, mit Gefahrstoffen und Abfällen.
Im Rahmen des Schwerpunktes Wasserrecht bearbeitet der Jurist wasserrechtliche Angelegenheiten aller Art und vertritt seine Klienten vor Gerichten und Verwaltungsbehörden sowie den Gerichtshöfen öffentlichen Rechtes (VfGH und VwGH). Zur fundierten Betreuung wasserrechtlicher Fragen sind weitreichende Kenntnisse im Wasserrechtsgesetz (WRG) ebenso erforderlich wie Wissen um technische, geologische oder hydrogeologische sowie wasserwirtschaftliche Zusammenhänge. Im Wasserrecht bearbeitet er zum Beispiel wasserrechtliche Genehmigungsverfahren, etwa bei der Installation und Errichtung einer Triebwerksanlage an einem Fluss. Auch energierechtliche Belange — hier sind das Hausrecht und das Wasserkraftrecht zu nennen — sind hier zu regeln. Wenden Sie sich bei wasserrechtlichen Problemen an Rechtsanwalt Dr. Wolfgang List.
REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien. Es handelt sich dabei um eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. Als EU-Verordnung hat REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. Durch REACH wird das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert und vereinfacht.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang List steht seinen Mandanten im Nachbarschaftsrecht in besitzstörungsrechtlichen (Lärm, Geruch et cetera) und eigentumsrechtlichen Zivilangelegenheiten genauso bei wie gegenüber Behörden in Verwaltungsverfahren.
Publikationen
Univ.-Doz. Dr. Wolfgang List ist unter anderem (Mit-)Autor folgender Veröffentlichungen:
- List: Das Recht des Bürgers auf Umweltinformation im Spannungsfeld zum Geschäfts- und Betriebsgeheimnis, in: Festschrift für Peter Pernthaler, Vom Verfassungsstaat am Scheideweg
- Hasberger/List/Maier: Die Filmproduktion
- List in Doralt (Hrsg): KODEX Umweltrecht, Orac, 1. bis 30. Auflage
- Hasberger/List/Maier: Die Werbeagentur, Praxisfälle und Lösungen
- Verwaltungsvereinfachungen durch EMAS und das Umweltmanagementgesetz; in: Österreichische Gemeindezeitung 11/2001
- Verwaltungsvereinfachungen durch EMAS und das Umweltmanagementgesetz; in: Österreichische Gemeindezeitung 11/2001
- List: Die Anforderungen an den verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlichen werden immer strenger!; in: VJU, Ausgabe 1/08
- List: Abfallbewirtschaftung
- List/Tatschl: Kritische Betrachtung des Fahrlässigkeitsdeliktes anhand eines grundsätzlichen Umweltrechtsfalles; in: Österreichisches Anwaltsblatt, Heft 02/2007
Vertretungsbefugt vor allen österreichischen Gerichten.
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Wien
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Rechtsanwaltordnung (RAO)
Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA)
Nähere Infos unter www.oerak.at
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