Steueränderungen 2007
Das Jahr 2007 wird für die Bürger außerordentlich teuer: Dies liegt zunächst an der Erhöhung der Mehrwert- und Versicherungsteuer, für die mehr als 21 Mrd. Euro pro Jahr aufzubringen sind. Daneben sind weitere Steuererhöhungen beschlossen sowie die Abschaffung von etlichen Abzugsmöglichkeiten, was ebenfalls einer Steuererhöhung gleichkommt.
Welche Neuregelungen betreffen uns alle?
Zunächst wurde die Mehrwertsteuer
von 16 auf 19 Prozent erhöht. Ausgenommen hiervon sind jedoch z.B. Lebensmittel oder Zeitschriften, für die der ermäßigte Satz von 7 Prozent unverändert bestehen bleibt. Ebenso breite Wirkung dürfte die Kürzung des Sparerfreibetrages um etwa die Hälfte haben. Steuerfrei sind nur noch 750 € im Jahr für Ledige und 1.500 € für Verheiratete, die Werbekostenpauschale von 51 € bleibt jedoch. Mehr zahlen muss auch, wer eine Versicherung abgeschlossen hat, da die Versicherungssteuer um 3 Punkte auf 19 Prozent erhöht wurde. Dies gilt unter anderem für die private Haftpflichtversicherung sowie die Kfz-Versicherung. Abweichend davon steigt der Steuersatz bei Feuerversicherungen auf 14 Prozent, was Auswirkungen auf Wohngebäude- und Hausratversicherungen hat. Von der Steuererhöhung ausgenommen sind Lebens-, Renten- und Krankenversicherungen. Es gibt jedoch auch positive Veränderungen: Das Elterngeld hat ab Januar 2007 das bisherige Erziehungsgeld
ersetzt. Es handelt sich beim Elterngeld um eine Lohnersatzleistung, deren Höhe sich am bisherigen Einkommen des betreuenden Elternteils orientiert. Anspruch auf Elterngeld haben grundsätzlich alle Eltern, deren Kind ab dem 1.1.2007 geboren wurde. Eltern von Kindern, die bis zu diesem Stichtag geboren wurden, haben weiterhin ggf. Anspruch auf Erziehungsgeld
nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz. Das Elterngeld kann nicht nur von bisher in einem Arbeitsverhältnis tätigen Elternteilen in Anspruch genommen werden, sondern auch dann, wenn die Eltern selbstständig tätig oder arbeitslos sind.
Viele Änderungen für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer müssen mit den meisten steuerlichen Änderungen rechnen. So müssen sie statt bislang 19,5% nun 19,9% Rentenbeiträge an die staatlichen Rentenkassen abführen. Ebenso erhöht wurden die Sozialversicherungsabgaben für Minijobs um 5 Punkte auf nunmehr 30%. Zu diesen Mehrbelastungen kommt die Streichung einiger Steuersparmöglichkeiten. Zum Beispiel ist die Geltendmachung der so genannten Pendlerpauschale drastisch eingeschränkt. Die Pendlerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist künftig nicht mehr als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar. Um Härten für Fernpendler zu vermeiden, gewährt der Fiskus künftig ab dem 21. Kilometer eine Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer als Sonderausgabe, die wie Werbungskosten behandelt wird. Die neuen Regeln gelten auch für Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs. Bus- und Bahnfahrer erhalten ab 2007 nur noch die maximale Entfernungspauschale von 4.500 Euro.
Unser Tipp: Im laufenden Jahr Belege für Büromaterial und ähnliche Arbeitsmittel sammeln, um die Werbekostenpauschale voll ausnutzen zu können. Oder mit dem Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfreie Tankgutscheine (max. 44 €/Monat) oder ein Jobticket aushandeln. Wer allerdings teilweise auch von zu Hause aus arbeitet, muss damit rechnen, dass Aufwendungen
für das häusliche Arbeitszimmer nicht mehr steuersenkend geltend gemacht werden können. Aufwendungen
für ein häusliches Arbeitszimmer können nur noch dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten beim Fiskus geltend gemacht werden, wenn es im Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit steht. Demnach können Lehrer kein Arbeitszimmer mehr absetzen. Spitzenverdiener werden über die so genannte Reichensteuer herangezogen und zahlen bei einem Einkommen von mehr als 250.000 € jährlich den Spitzensteuersatz von 42%. Entlastung winkt aber auch für Arbeitnehmer: Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird von 6,5% auf 4,5% deutlich gesenkt und Bezieher von Arbeitslosengeld II in den neuen Ländern erhalten nun ebenso viel wie im Westen.
Erleichterungen für Unternehmer
Unternehmer, insbesondere des Mittelstands werden steuerlich besser gestellt. So ist die Unternehmensnachfolge erleichtert worden, indem die Erb- und Schenkungsteuer auf Betriebsvermögen gänzlich entfällt, wenn der Nachfolger den Betrieb mindestens zehn Jahre in bisheriger Weise fortführt. Begünstigt ist jedoch nur das aktive Produktivvermögen, nicht hingegen unproduktive Werte wie Bankguthaben oder vermietete Immobilien
oder sonstige ungenutzte Sachwerte. Auch hinsichtlich ihrer Altersvorsorge können Selbständige aufatmen. Ihre private Altersvorsorge unterliegt nun ebenso wie die von Arbeitnehmern dem Pfändungsschutz und bleibt auch bei Gesamtvollstreckung ins Privatvermögen unangetastet.
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