Spenden

Alle Jahre wieder - wenn es in Fußgängerzonen nach Lebkuchen und Glühwein riecht und in Geschäften "Jingle Bells" in Endlosschleife gespielt wird, bekommen die Deutschen Lust aufs Spenden. Viele Organisationen nehmen in dieser Zeit die Hälfte der Jahresspenden ein. Experten empfehlen ungebundene Geldspenden gegenüber Sachspenden, die Kosten verursachen. Sachspenden in Form von Hilfsgütern müssen erst teuer transportiert werden. Außerdem können sie auch oft vor Ort gekauft werden. Angesichts der Vielzahl von Hilfsorganisationen fällt es aber oft schwer, sich zu entscheiden, wem man das Geld zukommen lassen soll. Und wie kann man sichergehen, dass die Spende auch dort landet, wo sie gebraucht wird?
 
Trotz der relativ konstanten Zahl schwarzer Schafe leisten laut des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) die meisten Organisationen seriöse Arbeit. Vorsicht sei aber geboten, wenn man unvorbereitet an der Haustür oder auf der Straße von Organisationen angesprochen werde. Man sollte auch stutzig werden, wenn Werbung extrem mitleidserregend ist oder plakative Texte enthält. Seriöse Spendenwerbung enthält dagegen wahrheitsgemäße Informationen und lässt den späteren konkreten Verwendungszweck der Spende eindeutig erkennen. Darüber hinaus kann man sich ausführliche Informationen von den Organisationen einholen, wie z.B. Veröffentlichungen, Jahresberichte und Beschreibungen zu den jeweiligen Projekten. Auch eine Recherche im Internet hilft weiter. Generell gilt: Man sollte sich nicht unter Druck setzen lassen und seine Entscheidung in Ruhe treffen.

Das DZI überprüft die Seriosität überregional tätiger Wohltätigkeitsverbände und Hilfsorganisationen. Das DZI veröffentlicht zwar keine Liste mit unseriösen Organisationen, doch Spender können sich im Zweifelsfall an das Institut wenden, das circa 2.100 Organisationen dokumentiert hat. Auf Antrag der Hilfsorganisation prüft das Institut etwa die sparsame Verwendung von Spendengeldern, dass keine unsachliche, unwahre Werbung betrieben wird und die Transparenz der Organisation. Besteht die Spendenorganisation die Prüfung, erhält sie für ein Jahr das DZI-Spendensiegel. Dieses schuf das DZI 1992, um Spendern bei der Wahl der Organisation zu helfen. Das DZI-Spendensiegel dürfen 187 Organisationen tragen. Für das Siegel werden Werbe- und Informationsarbeit, Finanzen sowie Verwaltung überprüft. Außerdem dürfen die Organisationen höchstens 35 Prozent ihres Etats für Werbung und Verwaltung ausgeben.Darüber hinaus veröffentlicht das Zentralinstitut im Spendensiegel-Bulletin alle mit dem DZI-Spendensiegel ausgezeichneten Organisationen. Regional tätige Wohltätigkeitsorganisationen können das Spendensiegel allerdings nicht beantragen. In diesen Fällen sorgt oft eine Nachfrage vor Ort für Klarheit.

Vorsicht vor Drückerkolonnen

Wird auf öffentlichen Plätzen oder an der Haustür für eine Spende geworben, sollte man sich vor „Drückern“ in Acht nehmen, insbesondere wenn die Spende mit einer Mitgliedschaft verbunden ist. Jede Spendenaktion muss behördlich genehmigt sein. Lassen Sie sich stets den Sammelausweis zeigen und achten Sie darauf, dass die Spendenbüchse verplombt ist. Die Sammelbüchsen müssen außerdem die Bezeichnung der Organisation tragen. Im Übrigen gilt auch hier: Lassen Sie sich nie unter Druck setzen! Spenden sind freiwillige Leistungen, zu denen Sie nicht überredet, genötigt oder gar gezwungen werden sollten. Seriöse Sammler lassen Ihnen Zeit, haben Informationsmaterial und ein Überweisungsformular parat, denn in diesen Fällen greift das Haustürwiderrufsgesetz nicht, es besteht also kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Deshalb sollte man sich gut überlegen, ob man eine Förderungsmitgliedschaft unterschreibt. Welche Kündigungsfristen für die Mitgliedschaft gelten, kann aus der Satzung der Organisation entnommen werden.

Spenden per Internet

Besondere Vorsicht ist auch bei Internet-Spenden-Aufrufen geboten. Da auf Internet-Seiten leichter ein falscher Eindruck erweckt werden kann, ist hier die Anforderung von schriftlichem Informationsmaterial besonders wichtig. Außerdem sollte auf einen sicheren Zahlungsweg geachtet werden. Bei Zahlung per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren mit Einzugsermächtigung ist die Datenübertragung nicht immer sicher. Immerhin hat der Spender beim Lastschriftverfahren gegenüber seiner Bank ein Widerrufsrecht von sechs Wochen, wenn er mit der Höhe der Kontobelastung nicht einverstanden ist.

Steuervorteile für selbstlose Spenden

Spenden sind steuerlich absetzbar. Das Finanzamt verlangt jedoch den Kontoauszug und einen Spendenbeleg, aus dem hervorgehrt, dass die Organisation steuerlich anerkannte gemeinnützige Zwecke verfolgt. für den Steuerabzug ist immer erforderlich, dass es sich um eine selbstlose Spende handelt: Die Zuwendung muss freiwillig und unentgeltlich geleistet werden, d.h. sie darf nicht unmittelbar und ursächlich mit einem gewährten Vorteil zusammen hängen, wobei der Vorteil nicht unbedingt wirtschaftlicher Art sein muss. Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied im Fall eines Golfclub-Mitglieds, das eine Zahlung an seinen Golfclub steuerlich geltend machen wollte. Nach Ansicht des BFH lag keine selbstlose Förderung vor, weil von allen Mitgliedern bei ihrem Club-Eintritt eine solche Zuwendung erwartet und mit ihr letztlich die Finanzierung eines auch der privaten Lebensgestaltung dienenden Vereins bezweckt wurde. Ein Steuerabzug kam deshalb nicht in Betracht. (Urteil vom 02. August 2006, Az.: XI R 6/03)

 

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