Ihr Recht als Anleger
Als Anleger trägt man immer ein gewisses Risiko. So haben Anleger schon erhebliche Verluste erlitten. Oft ist dies nicht auf die schlechte Marktlage zurück zuführen, sondern darauf, dass die Anleger vom Wertpapierdienstleister falsch beraten wurden oder sie an unseriöse Finanzberater geraten sind. Kapitalanleger haben sich von leeren Versprechungen blenden lassen und sich von Renditen überzeugen lassen, die der Realität nicht entsprachen.
Eine der größten Anlagebetrugsfälle der Nachkriegsgeschichte sind die Vorgänge um die Frankfurter Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH sowie der dramatische Verlust zahlreicher Anleger nach dem Crash der Medienfirma EM.TV, als mit falschen Umsatzzahlen getrickst wurde.
30.000 Anleger waren von der Phoenix Affäre betroffen. Ein Großteil der Anlagegelder ist verschwunden und es ist fraglich, ob die Anleger ihr Geld wieder bekommen werden.
In rechtlicher Hinsicht stellen sich für die geschädigten Anleger Fragen zum Insolvenzverfahren der Phoenix GmbH sowie zu Ansprüchen gegen Vertriebsgesellschaften, Vermittler oder Anlageberater. Zudem gilt es, die Rolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu prüfen und Ansprüche bei der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) anzumelden.
In Sachen EM.TV entschied der Bundesgerichtshof zugunsten der Anleger auf Schadensersatz zugunsten der Anleger wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch falsche Ad-hoc-Angaben zu Unternehmenszahlen.
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