Steuerschuld nach Trennung
(Urteil des BGH v. 31.05.2006)
Häufig sind nach der Trennung der Parteien noch gemeinsame Steuererklärungen für die Vergangenheit abzugeben. Streit entsteht dann darüber, wem Steuererstattungen zustehen bzw. wer Steuernachzahlungen zu leisten hat. Gegenüber dem Finanzamt haften die Ehegatten als Gesamtschuldner, also jeder auf den vollen Betrag.
Der BGH hat nun entschieden, dass die Aufteilung einer nach der Trennung fällig gewordenen Steuerschuld und der sich hieraus ergebenden Erstattungs- bzw. Nachzahlungsansprüche zusammen veranlagter Ehegatten im Innenverhältnis grundsätzlich unter entsprechender Heranziehung des § 270 AO auf der Grundlage fiktiver getrennter Veranlagung der Ehegatten zu erfolgen hat.
Hat somit z.B. in der Ehe
ein Ehegatte Verluste eingebracht, die zu einer Steuererstattung führen, steht die daraus entstehende Steuererstattung ihm zu.
Urteil kann unter www.bundesgerichtshof.de, unter Entscheidungen herunter geladen werden.
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