MMag. Dr. Stefan Hornung, ASIR

Fachgebiete/Charakteristika

Stefan Hornung wurde 1964 geboren. Er studierte an der Universität Wien Rechtswissenschaften sowie Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU). Einen Postgraduate-Lehrgang für International and European Relations belegte er am Europainstitut Amsterdam. Seit 1995 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Von 1996 bis 2003 war er Eurojus-Bürgerberater. Das europaweite Beratungsnetzwerk “Eurojus” richtet sich an all jene Bürger, die Fragen zum Gemeinschaftsrecht und dessen Anwendung im nationalen Recht haben. Seit 2002 ist er nationaler Experte des European Citizen Action Service (ECAS) der Europäischen Kommission, eine Plattform, die kostenlose Rechtsauskünftie aus em EU-Recht bietet.

Seit 1999 ist er ferner Lektor an der Universität Salzburg und seit 2002 auch an der Donau-Universität Krems. Eine Ausbildung zum Mediator mit dem Schwerpunkt Wirtschafts- und Arbeitskonflikte absolvierte er 2003. Seit 2005 ist er zudem Collaborative Law Lawyer, also Rechtsanwalt für kooperatives Anwaltsverfahren. Dieses dient in erster Linie der Konfliktlösung, um einen Rechtsstreit außerhalb des Gerichtsverfahrens gütlich beizulegen, was oftmals eher dem Interesse des Rechtssuchenden entspricht. Es gilt tragfähige, individuelle Lösungen für die Zukunft zu finden und die Ergebnisse einer rechtsverbindlichen Vereinbarung zuzuführen, und zwar im Rahmen eines fairen Miteinanders.

Rechtsanwalt Dr. Stefan Hornung betrachtet eine effiziente Problemanalyse und die vorausschauende Vertragsgestaltung zur Konfliktvermeidung als Schwerpunkte seiner juristischen Vorgehensweise. Er spricht gut Englisch und Französisch, die er bei Bedarf als Korrespondenzsprachen anwenden kann.

Herr Hornung ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Europarecht des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK), im Team Europe (Sprecherdienst der Europäischen Kommission), in der Arbeitsgemeinschaft für Datenverarbeitung (ADV), in der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation und in der Anwaltlichen Vereinigung für Mediation und kooperatives Verhalten (AVM).

Stefan Hornung veröffentlicht regelmäßig Fachartikel und Kommentare, insbesondere zu wettbewerbs- und europarechtlichen Fragestellungen. Ferner ist er Autor oder Mitautor von Fachbüchern, darunter “Arbeit über Grenzen — Arbeits- und sozialrechtliche Rahmenbedingungen bei grenzüberschreitender Tätigkeit” (Hrsg. EURALP-Koordinationsbüro), “Vereinsrecht und Sozialwirtschaft” (Hrsg. Univ.-Prof. Dr. Dimmel) und “Vertragsrechtliche Rahmenbedingungen der Sozialwirtschaft” (Hrsg. Univ.-Prof. DDr. Dimmel).

Rechtsanwalt Dr. Stefan Hornung hat sich auf das Gewährleistungs- und Haftungsrecht, Wettbewerbsrecht, Internet-, Marken- und Musterschutzrecht, Verwaltungsstrafrecht, Erbrecht, Europarecht und Arbeitsrecht spezialisiert.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt ist das gesamte Schadensersatzrecht (auch: Schadenersatzrecht), inklusive Gewährleistungsrecht und Haftungsrecht. Dabei unterscheidet man zwischen Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und vorvertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung (deliktische Haftung) oder Gefährdungshaftung. Zum Schadensersatzrecht gehört auch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Oft gibt es in solchen Fällen auch eine Versicherung, die den Schaden bezahlt. Dabei kann häufig durch professionelle Verhandlungen mit der Gegenseite eine schnellere Einigung erzielt werden. Im Schadensersatzrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Dr. Stefan Hornung unter anderem Sozialversicherungsträger, wie beispielsweise Krankenhäuser bei einem Behandlungsfehler, aber auch Unternehmen bei einer Unternehmensstrafpflichtsache. Ferner berät und vertritt Herr Hornung Sie zu den Themen Baumängel, Produkthaftung, Vorstandshaftung und Geschäftsführerhaftung.

Darüber hinaus steht Rechtsanwalt Dr. Stefan Hornung Ihnen im Wettbewerbsrecht mit Rat und Tat zur Seite. Dieses umfasst sowohl das Recht des Wettbewerbs im eigentlichen Sinne (unlauterer Wettbewerb, Rabatt, Zugabe) als auch das Recht der Wettbewerbsbeschränkungen in Form vertraglicher Abmachungen (Kartelle, Preisbindungen), marktbeherrschender Unternehmen und sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens (Diskriminierungsverbot). Ziel des Wettbewerbsrechts ist der Schutz von Mitbewerbern und Kunden vor unlauterem Verhalten sowie Schutz der Handlungsfreiheit der Marktteilnehmer und des Wettbewerbs als marktwirtschaftlicher Institution (Individual- und Institutionsschutz). Zum Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne kann schließlich das Recht der gesetzlichen Monopole (Patent, Gebrauchsmuster, Marken) gerechnet werden. Rechtsanwalt Hornung ist somit Ihr Ansprechpartner für wettbewerbsrechtliche Fragen aller Art (Abfassung von Konkurrenzklauseln, Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen, Vertraulichkeitsvereinbarung et cetera).

Ein weiteres Fachgebiet des Juristen liegt im Internetrecht. Zahlreiche Rechtsgebiete spielen hierbei eine Rolle. Zu nennen sind das Vertragsrecht der Informationstechnologien — einschließlich der individuellen Gestaltung und Prüfung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch Rechtsanwalt Hornung — sowie Grundzüge des Immaterialgüterrechts der Informationstechnologien. Stefan Hornung bearbeitet Fälle aus dem Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs oder gestaltet Ihren Provider-Vertrag und Ihre Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile-Business). Das Domainrecht wird von ihm ebenso gewissenhaft bearbeitet wie auch das Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich der Verschlüsselung und Signaturen. Darüber hinaus ist auch das Recht der Kommunikationsnetze und —dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste für das IT-Recht entscheidend. Die öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich E-Government und E-Business) mit Bezügen zum europäischen und österreichischen Kartellrecht sowie das spezifische Strafrecht im Bereich der Informationstechnologien gehören ebenso zu diesem Gebiet wie auch die Themen Domainrecht, Web-Design und Datenschutz. Eine weitere Schnittstelle zum IT-Recht ist das Urheberrecht. Darüber hinaus übernimmt Rechtsanwalt Hornung die rechtliche Betreuung und Vertretung im Zusammenhang mit dem Markenrecht, Musterrechten und Patentrechten sowie urheberrechtlich geschützten Werken.

Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Dr. Stefan Hornung ist das Markenrecht. Dieses fällt unter den gewerblichen Rechtsschutz, welcher Namen im Rechtsverkehr schützt. Rechtsanwalt Hornung berät Sie umfassend bei Themen wie beispielsweise der vorzunehmenden Markenstrategie, Markenrecherche, Markenanmeldung, Markenverteidigung, Markenüberwachung und Markenverwaltung für Ihre nationale Marke, EU-Marke (GM-Marke) und IR-Marke. Er berät zudem bereits im Vorfeld hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten, Immaterialgüter abzusichern, und übernimmt dabei die Registrierung und laufende Betreuung von Marken, Mustern oder Patenten. Insbesondere in der Gründungsphase eines Unternehmens erscheint eine eingehende Beurteilung dieser Fragen sinnvoll, da sich Anfangsfehler häufig nur unter beträchtlichen Kosten korrigieren lassen oder den Geschäftsauftritt sogar nachhaltig stören. Da das Markenrecht eine schwer durchschaubare Spezialmaterie darstellt, sollten Sie unbedingt eine hierauf spezialisierte Anwaltskanzlei mit der Betreuung beauftragen.

Ein weiteres Beratungsfeld des Rechtsanwalts ist das Verwaltungsstrafrecht. Hier vertritt Stefan Hornung beispielsweise Transportunternehmen vor der Verwaltungsbehörde, falls Probleme in Bezug auf ein sanktioniertes Bußgeld auftauchen. Ein paar Gläschen zum Abendessen und dann Auto fahren? Wer dann kontrolliert wird, muss mit allem rechnen: Ihm droht der Führerscheinentzug wegen Trunkenheit am Steuer und im Falle eines Unfalles unter Alkoholeinfluss auch ein Regress der Haftpflichtversicherung. Aber auch Fahrerflucht, falsches Parken und Geschwindigkeitsübertretung, Lenkzeitüberschreitung oder Streitigkeiten mit Versicherern zählen zum Verwaltungsstrafrecht. Bei der Verteidigung geht es in erster Linie um die Vermeidung von Fahrverbot und Bußgeld. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen.

Rechtsanwalt Dr. Stefan Hornung berät Sie auch professionell und individuell im Erbrecht (Verlassenschaftsverfahren). Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier individuell abseits der gesetzlichen Erbfolge festgelegt werden. Das vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Gerade bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig. Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Da das Erbrecht die Summe der Rechte und Pflichten darstellt, die dem Erben mit dem Erbfall aus der Erbschaft erwachsen, kommt es nicht selten zu lang andauernden Konfrontationen. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits frühzeitig erfolgen, um die gewünschten Anordnungen beizeiten zu treffen. Herr Hornung vertritt Sie dabei im Nachlassverfahren oder errichtet für Sie ein Testament, Legat, einen Übergabevertrag oder Schenkungsvertrag.

Da der Jurist sich als Rechtskonsulent der Europäischen Union wissenschaftlich mit europarechtlichen Themenkomplexen befasst und viele seiner Mandanten seine Fachkompetenz in diesem Bereich zu schätzen wissen und in Anspruch nehmen, liegt auf dem Europarecht ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit. Das europäische Recht wirkt auf nationale Rechtsordnungen ein und muss in die Rechtsberatung gerade auch im wirtschaftsrechtlichen Bereich miteinbezogen werden. Ohne profunde Kenntnisse des europäischen Gemeinschaftsrechts können heute viele vertrags-, handels- und gesellschaftsrechtliche sowie arbeitsrechtliche Probleme nicht mehr gelöst werden.

Eine weitere große Stärke Herrn Dr. Hornungs ist das Arbeitsrecht. Dieses regelt zum einen die Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Individualarbeitsrecht) sowie zum anderen zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (kollektives Arbeitsrecht). Insbesondere bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage (Kündigungsanfechtung) steht Rechtsanwalt Hornung Ihnen zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnansprüchen oder Abfindungen gehören zu seinem Fachbereich. Da an einem Job fast immer eine Existenz hängt, versucht Rechtsanwalt Dr. Stefan Hornung mit ganzer Kraft, für seine Mandanten das Maximum zur erreichen. Ferner berät er Arbeitnehmer, falls Probleme bei einer Kündigung auftauchen. Insbesondere wehrt er Ansprüche von Arbeitnehmern gegen das Unternehmen nach einer ausgesprochenen Kündigung ab. Gerade bei einer Motivkündigung, der sozialwidrig ausgesprochenen Kündigung oder in Bezug auf besondere kündigungsgeschützte Personen ist eine versierte Hilfe unablässig.


 

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