Juliette Neul
Fachgebiete/Charakteristika
Juliette Neul wurde in Friedrichroda geboren und studierte Rechtswissenschaften in Leipzig, wo sie auch das anschließende Referendariat absolvierte. Sie wurde 1999 als Rechtsanwältin zugelassen und ist seitdem in der Kanzlei Höfler & Neul beschäftigt. Rechtsanwältin Juliette Neul hat einen Fachanwaltskurs im Arbeitsrecht erfolgreich absolviert.
An ihrem Beruf liebt sie den Umgang mit den Menschen. Ihre größte juristische Stärke ist es, vermittelnd tätig zu sein.
Rechtsanwältin Juliette Neul berät und vertritt ihre Mandanten im Arbeitsrecht, Mietrecht, Handelsvertreterrecht, Familienrecht und Erbrecht.
Ein Fachgebiet, das die Rechtsanwältin schwerpunktmäßig bearbeitet, ist das Arbeitsrecht. Dieses ist durch eine ständige Weiterentwicklung und Änderung der Gesetze und der Rechtsprechung sowie durch kurze Fristen für Klagen geprägt. Bei Fragen zum Arbeitsrecht ist es daher sinnvoll, sich möglichst rasch an jemanden wie Frau Neul zu wenden, die Sie aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen kompetent beraten kann. Sie berät und vertritt vornehmlich Arbeitgeber, aber auch Arbeitnehmer. Häufig geht es dabei um Fragen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung, Anfechtung oder einen Aufhebungsvertrag sowie um die Vertretung bei einer Kündigungsschutzklage. Allerdings können auch vor und während des Arbeitsverhältnisses Fragen oder Probleme auftreten, mit denen Sie sich an die Juristin wenden können. Hierzu zählen beispielsweise Themen wie der Arbeitsvertrag, dessen Befristung, die Lohnzahlung, Urlaub und Urlaubsabgeltung, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen, die Abmahnung, das Arbeitszeugnis oder die Haftung von Arbeitnehmern.
Zum Arbeitsrecht gehört auch das kollektive Arbeitsrecht. Hierzu zählt das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände), das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht (Streiks und Aussperrungen) und das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben.
Die Rechtsanwältin berät und vertritt ihre Mandanten auch im Mietrecht. Dieses regelt die Rechtsverhältnisse bei Wohnraummiete und Gewerberaummiete mit den daraus resultierenden Rechten und Pflichten der Vertragsparteien. Dabei vertritt Rechtsanwältin Juliette Neul vor allem Vermieter, aber auch Mieter gerichtlich und außergerichtlich. Zu ihren Aufgaben gehört zum Beispiel die Gestaltung, Entwicklung und Prüfung von Mietverträgen und die Beratung hinsichtlich der Bedeutung und Wirksamkeit der in einem Formularmietvertrag verwendeten Klauseln. Sie prüft Nebenkostenabrechnung und Betriebskostenabrechnung und verhandelt diesbezüglich mit Vermietern, Mietern und Hausverwaltungen. Außerdem berät sie ihre Mandanten hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit einer Kündigung, einer Vereinbarung zur Vertragsaufhebung oder einer Mieterhöhung. Zudem unterstützt sie die Klärung rechtlicher Differenzen und die Durchsetzung von Ansprüchen betreffend Schönheitsreparaturen, Mängel der Mietsache, Tierhaltung, Kaution, Untermiete et cetera.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Höfler & Neul sind die rechtlichen Berater des Handelsvertreterverbandes CDH (Nordost), so dass Frau Neul ihre Mandanten auch in allen Fragen des Handelsvertreterrechts kompetent beraten kann. Dabei geht es vor allem um die Rechte und Pflichten von Handelsvertretern und Unternehmen bei der Betrauung eines Handelsvertreters. Zur Vermeidung späterer Auseinandersetzungen und Streitigkeiten und zur Erreichung oder Erhaltung von Planungs- und Kalkulationssicherheit berät und vertritt Rechtsanwältin Juliette Neul Sie umfassend in Bezug auf Provisionsabrechnung, Ausgleichsanspruch, Vertragsbeendigung sowie Konkurrenzverbot und Wettbewerbsverbot. Außerdem unterstützt sie ihre Mandanten bei der Beitreibung von Provisionen oder von unberechtigten Stornorücklagen sowie deren Abwehr.
Ein weiterer Schwerpunkt der Juristin ist das Familienrecht. Juliette Neul übernimmt die rechtliche Vertretung im Falle einer Scheidung und bei der Regelung der Scheidungsfolgesachen. Hierzu zählen zum Beispiel der Ehegattenunterhalt, der Kindesunterhalt, das Sorgerecht für gemeinsame minderjährige Kinder, das Umgangsrecht, die Hausratsverteilung, die Zuweisung der Ehewohnung, die Vermögensauseinandersetzung, der Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich. Außerdem berät und vertritt die Rechtsanwältin ihre Mandanten bei eigenständigen Familienverfahren wie zum Beispiel der Festlegung oder Neuberechnung von Unterhaltsansprüchen, der Regelung des Umgangs mit gemeinsamen Kindern oder der Regelung des Rechts der Aufenthaltsbestimmung.
Frau Neul berät und vertritt ihre Mandanten auch im Erbrecht. Hierzu zählt die Gestaltung und Auslegung letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag) sowie die Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche (Pflichtteilsanspruch, Anspruch aus einem Vermächtnis). Auch bei Fragen rund um das Thema Nachlassverbindlichkeiten steht Ihnen Rechtsanwältin Juliette Neul zur Seite.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Juliette Neul
- Egelstr. 4
04103 Leipzig
Sachsen
Deutschland
- Telefon
- +49 (341) 96498-0
- Telefax
- +49 (341) 96498-40

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Dresden
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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