Dr. Gerhard Fink

Fachgebiete/Charakteristika

Gerhard Fink wurde 1941 in Klagenfurt geboren. Nach der Matura studierte er an der Universität Wien Rechtswissenschaften. Seit 1972 ist er als Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen zugelassen und vor allen österreichischen Gerichten auftretungsberechtigt. Außerdem ist Herr Fink Mitglied des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer für Kärnten.

Rechtsanwalt Dr. Gerhard Fink bearbeitet schwerpunktmäßig das Familien- und Erbrecht, Inkasso, Kaufvertragsrecht, Schadenersatzrecht und Zivilrecht im allgemeinen.

Ein Schwerpunkt von Rechtsanwalt Fink liegt im Familien- und Erbrecht. Das Familienrecht enthält insbesondere Vorschriften über das Verhalten in der Ehe und Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche und lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Ferner enthält es Normen über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption. Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Einantwortung und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Da das Erbrecht die Summe der Rechte und Pflichten darstellt, die dem Erben mit dem Erbfall aus der Erbschaft erwachsen, kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits früh erfolgen, um die gewünschten Anordnungen baldig zu treffen.

Des Weiteren steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Gerhard Fink bei der Zwangsvollstreckung und beim Forderungseinzug (Inkasso) mit Rat und Tat zur Seite. Wenn Ihr Kunde nicht zahlt, wird auch immer Ihre Liquidität beansprucht. Herr Fink setzt Ihre Forderung durch und macht sie, falls erforderlich, auch gerichtlich geltend. Im Zweifel muss auch Exekution geführt werden, mitunter auch im Ausland. Das alles bedarf vorab eingehender Prüfung. Anderenfalls droht neben dem Ausfall der Forderung der Anfall weiterer Kosten. Gegenstand der Zwangsvollstreckung ist grundsätzlich das gesamte Vermögen des Schuldners (bewegliche Sachen, Grundstücke, Forderungen, sonstige Rechte). Teilweise beschränkt sich die Haftung des Schuldners auf einzelne Vermögensobjekte, beispielsweise bei Duldung der Zwangsvollstreckung aus einer Hypothek auf das belastete Grundstück. Bei beweglichen Sachen stellt sich die Frage, inwieweit der Gerichtsvollzieher prüft, ob die Sachen zum Vermögen des Schuldners gehören. Für betroffene Dritte besteht die Möglichkeit zur Erhebung der so genannten Aussonderung (Exszindierung).

Rechtsanwalt Dr. Gerhard Fink hat sich darüber hinaus auf das Zivilrecht, insbesondere Kaufvertragsrecht und Schadenersatzrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung in der Praxis aus. Das Vertragsrecht befasst sich mit sämtlichen Rechtsfragen, die mit dem Kauf eines Gegenstandes entstehen können. Dieser kann sowohl ein mobiler Gegenstand (Radio, Pkw, Kleidungsstück) als auch ein immobiler Gegenstand (Wohnung, Grundstück) sein. Zu den Rechtsfragen gehören insbesondere das Vorliegen eines rechtswirksamen Kaufvertrages, Mangelgewährleistung, zugesicherte Eigenschaften, arglistige Täuschung, Verjährung, Garantie, Lieferung des Gegenstandes, Zahlung oder Verjährung. Die Übernahme einer Treuhandschaft durch den Rechtsanwalt stellt sicher, dass der Verkäufer den Kaufpreis erhält und der Käufer mit Eintragung ins Grundbuch Eigentümer der Liegenschaft wird.

Beim Schadenersatzrecht unterscheidet man zwischen Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher und vorvertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung oder Gefährdungshaftung (zum Beispiel nach der Straßenverkehrsordnung). Zum Schadenersatzrecht gehört auch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (zum Beispiel die Verletzung der Streupflicht bei Glatteis oder Mängel an einer Treppe, die zu einem Sturz führen). Rechtsanwalt Fink berät Sie dabei sowohl als Geschädigten als auch als Schädiger. Oft gibt es in solchen Fällen auch eine Versicherung, die den Schaden bezahlt. Dabei kann häufig durch professionelle Verhandlungen mit der Gegenseite eine schnellere Einigung erzielt werden. In erster Linie findet das Schadenersatzrecht jedoch Anwendung bei einem Verkehrsunfall. Es geht hierbei vorwiegend im zivilrechtlichen Bereich um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und speziell bei Personenschaden Schmerzengeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen.


 

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