Dr. Peter Bernhart

Fachgebiete/Charakteristika

Dr. Peter Bernhart wurde 1960 in Innsbruck geboren. Nach der Matura studierte er an der Universität Salzburg Rechtswissenschaften. Das anschließende Gerichtsjahr absolvierte er in Klagenfurt. Seit 1990 ist er als Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen zugelassen.

Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Dr. Peter Bernhart sind Kauf- und Schuldrecht, Arzthaftungsrecht, Sportrecht, Verwaltungsrecht, Strafverteidigung und Unfallregulierung.

Die rechtliche Vertretung durch Rechtsanwalt Dr. Peter Bernhart im Kaufrecht und Schuldrecht beinhaltet alle rechtlichen Fragen rund um Kauf und Verkauf, Vertragsgestaltung, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Schlechterfüllung, Sachmangel, Gewährleistung, Verzug, Verjährung, Rechte bei Schlechtleistung, Schaden und Folgeschäden, verlorene Aufwendung und Schadenersatz. Hierbei sind die Besonderheiten für Internetgeschäfte, Haustürgeschäfte oder Fernabsatzverträge zu beachten. Des Weiteren bietet der Jurist die Realisierung von Zahlungsansprüchen, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Insolvenz des Schuldners, sowie Abschluss, Überwachung und Durchsetzung einer Ratenzahlungsvereinbarung oder Stundung.

Wenn es zu Unstimmigkeiten im Arzt-Patienten-Verhältnis kommt, ist seitens des Patienten häufig anwaltlicher Beistand geboten. Im Arzthaftungsrecht bietet Rechtsanwalt Dr. Peter Bernhart Ihnen seinen Rechtsrat und juristischen Beistand an. Er berät und vertritt sowohl geschädigte Patienten, wenn diese von einem Schaden durch ihren behandelnden Arzt betroffen sind, als auch Ärzte und Krankenhäuser. Beispielsweise ein ärztlicher Behandlungsfehler, ärztlicher Kunstfehler oder eine fehlgeschlagene ärztliche, zahnärztliche oder kosmetische Behandlung können erhebliche Schäden bei einem Patienten verursachen. Rechtsanwalt Dr. Bernhart übernimmt für Sie die Interessenvertretung und wird einen Sorgfaltspflichtverstoß des Arztes, einen Verstoß gegen die ärztliche Aufklärungspflicht oder eine mangelnde Risikoaufklärung geltend machen. Ziel ist die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schmerzengeld, Schadenersatz oder Rente bei fehlerhafter Behandlung (Kunstfehler). Er beziffert dabei den Umfang des Schadens, Haushaltsführungsschadens und sonstigen materiellen Schadens, führt in diesem Zusammenhang die Auseinandersetzung mit der Versicherung des Arztes bzw. Krankenhauses und vertritt zur Durchsetzung von Schadenersatz in Form von Schmerzengeld, Verdienstausfall oder einen Rentenanspruches.

Eine der Spezialitäten von Rechtsanwalt Dr. Peter Bernhart ist das Verwaltungsrecht. Das Verwaltungsrecht ist ein weites Feld. Es umfasst unter anderem das öffentliche Baurecht, Bauplanungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Beamtenrecht, Vermögensrecht, Gemeinderecht, Umweltrecht, Abfallrecht oder Staathaftungsrecht. Jeder Bürger wird ungezählte Male mit dem Verwaltungsrecht konfrontiert, meist in der Form von behördlichen Bescheiden — sei es ein Abwasser-Kostenbescheid, ein Einberufungsbescheid oder eine polizeiliche Maßnahme. In diesen Fällen stellt sich häufig die Frage, ob und wie man einen solchen belastenden Verwaltungsakt anfechten kann. Nicht weniger häufig begehrt der Bürger von der Verwaltung die Erlassung eines Bescheides, meistens eine Genehmigung (zum Beispiel Baugenehmigung) oder eine soziale Leistung. Lehnt die Behörde ab, will der rechtsuchende Bürger wissen, ob er die Verwaltung durch rechtliche Mittel zum Erlass des Bescheides zwingen kann. In allen Fällen stellt das Gesetz dem Bürger zahlreiche Rechtsbehelfe zur Seite, mit denen er seine Ansprüche gegenüber dem Staat durchsetzen kann. Rechtsanwalt Bernhart ist Ihnen hierbei gern behilflich.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Strafverteidigung. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Dr. Peter Bernhart in erster Linie berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Er soll aber auch im Zusammenwirken mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht der Wahrheitsfindung dienen. Dessen ungeachtet hat er in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren, zum Beispiel die schnelle und richtige Reaktion auf Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft zu gewährleisten. Selbstredend gehört auch die Durchsetzung von Ansprüchen Geschädigter (Privatbeteiligter) im Rahmen eines Strafverfahrens zum Service von Herrn Bernhart.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen liegt in der Verkehrsunfallabwicklung und Unfallregulierung. Dabei geht es in erster Linie um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall. Dies können sowohl der Fahrzeugschaden selbst wie auch die Kosten für einen Mietwagen sein. Versicherungen bieten zwar Schutz vor bestimmten Risiken, nichtsdestoweniger treten nach einem Versicherungsfall oftmals juristische Probleme auf. Die Versicherung begründet ihre Zahlungsverweigerung mitunter damit, dass ein Versicherungsschutz gar nicht bestehe, der Versicherungsfall nicht eingetreten sei oder ein Ausschlussgrund aus dem Versicherungsvertrag eingreife, da zum Beispiel die Mitwirkungspflicht durch den Versicherungsnehmer verletzt worden sei oder der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Im Rahmen der Unfallregulierung macht Rechtsanwalt Dr. Peter Bernhart Schadenersatz und Schmerzengeld geltend. Er nimmt Ihnen die Fragen rund um Gutachten und Reparatur ab und leitet auf Wunsch die Kostenerstattungen der Haftpflichtversicherung direkt an die Beteiligten weiter.

Herr Bernhart ist weiters im Arbeits- und Sozialrecht tätig und vertritt Ihre Interessen zur Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche sowohl während des aufrechten Bestandes des Dienstverhältnisses, als auch bei Beendigung des Dienstverhältnisses. Dabei werden auch Ihre Interessen als Arbeitgeber im Falle einer allfälligen Entlassung wahrgenommen.


 

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