Dr. Manfred Angerer
Fachgebiete/Charakteristika
Manfred Angerer, geboren 1956 in Feldkirch/Vorarlberg, studierte nach der Matura Rechtswissenschaften an der Johannes-Kepler-Universität Linz. Das anschließende Gerichtsjahr absolvierte er in Linz und Feldkirch, die nachfolgende Rechtsanwaltsausbildung in dieser Kanzlei. Dr. Manfred Angerer wurde am 22.12.1985 als Rechtsanwalt eingetragen. Er spricht fließend Englisch und verfügt über Basiskenntnisse in Französisch.
Rechtsanwalt Dr. Manfred Angerer übernimmt unter anderen Mandate aus dem Familien- und Eherecht, Bank- und Kreditwesen, Immobilien- und Liegenschaftsrecht, Gesellschaftsrecht mit Schwerpunkt Stiftungsrecht, Baurecht (Werkvertragsrecht), Arbeitsrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht sowie Mediation in Wirtschafts- und Scheidungssachen. In diesen vertritt Dr. Manfred Angerer seine Mandanten in allen familienrechtlichen Belangen und setzt den Schwerpunkt auch auf den finanziellen Aspekt einer Trennung. Der Jurist ist Ihr Ansprechpartner für Kindschaftsrecht, Ehevertrag (man lässt es zu Streitigkeiten gar nicht erst kommen), Ehescheidung, Unterhaltsrecht, Vermögensauseinandersetzung, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Einkommen, Steuerbelastung et cetera.
Langwierige kosten- und nervenaufreibende Prozesse können durch geschickte und intensive außergerichtliche Verhandlung vermieden werden. Die gerichtliche Konfrontation sollte nur das letzte Mittel sein, um den Mandanten vor Nachteilen zu bewahren. Um diese Ziele zu verwirklichen, ließ sich Manfred Angerer zum Mediator ausbilden. Seither ist er eingetragener Zivilrechtsmediator.
Das Immobilienrecht oder Liegenschaftsrecht stellt einen Schwerpunkt Manfred Angerers dar. Die rechtlichen Fragen um die Immobilie sind vielfältig und erfordern Expertenwissen, weil es regelmäßig um große Werte geht. Die nach dem Liegenschaftsrecht erforderlichen vertraglichen Grundlagen werden von Rechtsanwalt Dr. Manfred Angerer geschaffen und umgesetzt.
Herr Angerer berät inländische und ausländische Unternehmen von der Gründung bis zur allfälligen Liquidation in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen und unterstützt Sie insbesondere bei handelsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Geschäftstätigkeit. Der Jurist berät Sie bei der Auswahl der Gesellschaftsform auch unter Berücksichtigung von Haftungsfragen als Gesellschafter oder Geschäftsführer.
Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es regelt insbesondere die individuellen Arbeitsverhältnisse. Zu den typischen Fragestellungen des Arbeitsrechts zählen die Prüfung von Arbeitsvertrag und Anstellungsvertrag sowie die Prüfung von Abmahnung, Kündigung, Personalakten und im Streitfall die Vertretung vor dem Arbeitsgericht. Ebenso gehören hierher Streitigkeiten über Arbeitszeugnis und Arbeitspapiere, Lohnzahlung und Abfindung.
Das Baurecht ist ein weiterer Hauptschwerpunkt der Kanzleitätigkeit und behandelt diejenigen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Errichtung oder Renovierung einer Immobilie für den Bauherrn ergeben können. Im privaten Baurecht geht es meist um Fragen aus dem Bereich Bauvertragsrecht (Werkvertragsrecht, Kaufrecht). Der Rechtsanwalt gestaltet hier beispielsweise einen Bauvertrag. Typische Fälle sind auch Leistungsstörungen im Rahmen der Vertragsausführung, also wenn Mängel beim Bau entstehen, sowie die Geltendmachung von Werklohnforderungen. Neben der Beratung steht hier bei Rechtsanwalt Dr. Manfred Angerer die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung, aber auch die Schlichtung von Rechtsstreitigkeiten im Vordergrund.
Mitgliedschaften/Verdienste:
- Rotary Club Klagenfurt-Wörthersee (seit 1996)
- Mediator, eingetragen in die Liste der Zivilrechtsmediatoren des Bundesministeriums für Justiz (1999)
- Verleihung des Goldenen Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich (2005)
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Dr. Manfred Angerer - Neuer Platz 5/III
9020 Klagenfurt
Kärnten
Österreich
- Telefon
- +43 (463) 54155
- Telefax
- +43 (463) 5415544

- Homepage
- http://www.a-h-t.at
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