Manuela Melegari

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Rechtsanwältin Manuela Melegari gründete im November 2002 ihre eigene Kanzlei in Erfurt. Seit Mai 2008 besteht die Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Susanne Kemantschi. Sie bearbeitet vorwiegend das Arbeitsrecht und Vertragsrecht, während Rechtsanwältin Melegari im Familienrecht, Erbrecht und Betreuungsrecht tätig ist. Zu den Mandanten der Kanzlei gehören Privatleute als auch kleine und mittlere Unternehmen.

Die Beratungsgespräche bei Frau Melegari laufen in ruhiger, persönlicher Atmosphäre ab. Hier werden Sie mit Ihrem Rechtsproblem gut aufgenommen, individuell betreut und umfassend beraten. Es gehört dabei zu den Grundsätzen der Kanzlei, das umfassende Beratungsangebot durch Spezialisierung der Anwälte und durch gezielte Kooperation mit Korrespondenzanwälten wie beispielsweise Dr. Matthias Wenn aus Stuttgart und Dr. Christiane Trüe aus Hannover zu optimieren.

Die Kanzleiräume sind seit Mitte 2008 im Anger 14 über dem Damenbekleidungsgeschäft “Liberty”. Von der Haltestelle “Angerkreuz”, an der alle Erfurter Straßenbahnen halten, ist es nur ein kurzer Fußweg zur Kanzlei. In den Parkhäusern “Anger 1” und “Forum 1” finden Sie zudem ausreichend Parkmöglichkeiten.

Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr individuell mit dem Sekretariat vereinbart werden. Selbstredend sind Termine bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich. Rechtsanwältin Melegari ist zeitlich flexibel und kommt Ihren Terminwünschen nach Möglichkeit gerne entgegen.

Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV und verfügt über eine E-Mail-Adresse (m.melegari@gmx.de).


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Manuela Melegari
Anger 14
99084 Erfurt
Thüringen
Deutschland

Telefon
+49 (361) 5582444
Telefax
+49 (361) 5582482
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Fachgebiete/Charakteristika

Manuela Melegari studierte an der Martin-Luther-Universität (MLU) in Halle-Wittenberg sowie an der Georg-August-Universität Göttingen Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte sie im Oberlandgerichtsbezirk Celle. Nach dem Referendariat im Jahr 1996 war sie zunächst als zugelassene Rechtsanwältin für eine Rechtsanwaltskanzlei tätig, bevor sie sich 2002 selbständig machte und eine Kanzlei in Erfurt gründete. Seit Mai 2008 besteht die Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Susanne Kemantschi.

Durch ihre Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein (DAV) und in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht des DAV ist Frau Melegari immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzesänderungen. Sie ist darüber hinaus Vorstandsmitglied im Erfurter Anwaltverein sowie Vorsitzende des Clubs Thüringer Unternehmerinnen e.V. Ferner ist sie Mitglied bei Pro Familia, einem gemeinnützigen, nicht-staatlichen und nicht-konfessionellen Fachverband für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung. Frau Melegari hält zudem Vorträge im Bereich der Erwachsenenbildung unter anderem bei einer Selbsthilfegruppe für Lymphdrainagen sowie bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO) zu den Themen Erbrecht, Familienrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Rechtsanwältin Manuela Melegari berät und vertritt Sie vornehmlich im Familienrecht, Erbrecht und Betreuungsrecht.

Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen der Mitglieder der Familie zueinander und zu Dritten, insbesondere das Recht der Ehe (Eherecht, Ehevertrag, Scheidungsvertrag, Partnervertrag und Adoption) in ihren personenrechtlichen und güterrechtlichen Auswirkungen, die elterliche Sorge und ihre Ergänzung durch Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft sowie die Regelung des Unterhalts unter den Ehegatten, den Verwandten und des Kindes bei nicht miteinander verheirateten Eltern. Des Weiteren fallen Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt in dieses Fachgebiet. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche und lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Auch über den rechtlichen Status einer eheähnlichen Gemeinschaft und das Verlöbnis sind Regelungen getroffen worden. Ferner enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption.

In familienrechtlichen Angelegenheiten bearbeitet Frau Melegari regelmäßig Themen wie Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Hausratsteilung, Zuweisung der Ehewohnung, Regelung des Umgangs und der elterlichen Sorge, Vermögensauseinandersetzung (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft und die Vereinbarung von Güterständen), Versorgungsausgleich, Ehescheidung, Recht des nichtehelichen Kindes und der nichtehelichen Mutter, Rechte der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und Recht der Lebenspartnerschaft, Anfertigung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Fälle nach dem Gewaltschutzgesetz. Einen zusätzlichen Schwerpunkt Frau Melegaris stellt die Gestaltung von Scheidungsregelung und Vermögensregelung dar. Dazu gehören insbesondere das Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, die Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Speziell auf dem Gebiet des Scheidungsrechts sind wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen. Leider spielen bei immer mehr Scheidungen minderjährige Kinder eine wesentliche Rolle. Hier verfügt Rechtsanwältin Melegari über einen großen Erfahrungsschatz. Sie befasst sich mit zahlreichen Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten.

Rechtsanwältin Melegari berät Sie des Weiteren professionell und individuell im Erbrecht. Dieses regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Das Erbrecht sollte den Mandanten frühzeitig interessieren. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge spezifisch festgelegt werden. Dies vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Ebenso ist bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder eine Regelung wichtig. Sowohl vor als auch nach dem Erbfall werden Sie von Manuela Melegari in allen erbrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten. Sie berät beispielsweise über gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge, Erbverzicht und Enterbung, Pflichtteilsanspruch, Umfang des Nachlasses et cetera. Darüber hinaus berät Frau Melegari Sie bei der Errichtung von Testament und Erbvertrag sowie beim Entwurf einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung. Sie setzt gerichtlich und außergerichtlich Erb- und Pflichtteilsansprüche durch oder unterstützt Sie im Erbscheinsverfahren. Ferner gehören die Betreibung der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie die Übernahme von Testamentsvollstreckungen zu ihrem Fachgebiet.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Betreuungsrecht. Dieses gliedert sich gemäß neuem Betreuungsgesetz (BtG) in die Bereiche Vormundschaft über Minderjährige, Betreuungsrecht über Volljährige und Pflegschaftsrecht. Falls wir im frühen Alter beispielsweise durch einen Unfall oder eine Erkrankung oder im hohen Alter durch Demenz unsere Angelegenheiten nicht mehr selbst in die Hand nehmen können, bestellt das Vormundschaftsgericht uns einen Betreuer. Frau Melegari vertritt und berät einerseits ihre Mandanten bei der Anregung einer Betreuung oder Vormundschaft oder legt andererseits Rechtsmittel gegen die unbegründete Anordnung ein. Gerade bei einer Fremdbetreuung oder beim Vorhandensein eines größeren Vermögens treten innerhalb der Familie oftmals Konflikte auf. Aufgrund dessen ist eine frühe Vorsorge unerlässlich. Rechtsanwältin Manuela Melegari berät zum Thema Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Nachlassverwaltung oder Patientenverfügung. Sie unterstützt Sie dabei, dass die Aufgaben einer Betreuung so eng wie möglich gehalten werden und die individuelle Freiheit so wenig wie möglich eingeschränkt wird. Ferner übernimmt sie die Verfahrenspflegschaft in Kindschaftssachen.

Spezialitäten

Von den Gerichten wird Rechtsanwältin Melegari regelmäßig als Betreuerin und als Verfahrens- oder Nachlasspflegerin bestellt.

Dazu gehört die Regelung von Vermögens- und Firmenangelegenheiten der Betreuten sowie die Abwicklung von Erbschaftsangelegenheiten im privaten und gewerblichen Bereich.

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