Dr. Herbert Laimböck
Kurzprofil
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Laimböck in Wien wurde 1990 gegründet. Die Kanzleiräume sind in der Annagasse 3A/15 im 1. Bezirk, in einer Seitenstraße der bekannten Kärntenstraße und demzufolge einfach zu finden. Vor dem Haus bestehen gute Parkmöglichkeiten, sowie zahlreiche Tram-Haltestellen.
Beratungstermine können montags bis freitags von 08.30 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten und am Wochenende möglich. Die Kanzlei betreut überwiegend kleine und mittelständische Unternehmen sowie Banken und Versicherungen.
Die Kanzlei Dr. Laimböck verfügt über moderne EDV, einen eigenen Internetzugang und eine E-Mail-Adresse (office@laimboeck.at).
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Dr. Herbert Laimböck
- Annagasse 3 A/15
1010 Wien 1. Bezirk: Innere Stadt
Österreich
- Telefon
- +43 (1) 5124929
- Telefax
- +43 (1) 512492911

Fachgebiete/Charakteristika
Herbert Laimböck studierte von 1978 bis 1981 an den Universitäten Innsbruck und Wien Rechtswissenschaften, promoviert hat er 1981. Das anschließende Gerichtsjahr erfolgte in Innsbruck. Danach war er viereinhalb Jahre Konzipient in Wien, bevor er Substitut einer Kanzlei wurde. Seit 1988 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. 1990 gründete er seine eigene Kanzlei in Wien.
Rechtsanwalt Dr. Herbert Laimböck spricht fließend Englisch, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann. Er ist Autor zahlreicher Fachartikel in diversen namhaften juristischen Fachzeitschriften und hält regelmäßig Fachseminare.
Schwerpunktmäßig bearbeitet Rechtsanwalt Dr. Herbert Laimböck Mandate aus dem Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Versicherungsvertragsrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht und Arzthaftungsrecht.
Im Bankrecht befasst sich Rechtsanwalt Dr. Laimböck mit sämtlichen kreditrechtlichen Angelegenheiten, mit Fragen der Vertragsgestaltung, mit Bürgschaften, Sicherheiten sowie der Forderung und Abwehr von Zahlungsansprüchen. Er begleitet Sie im Falle einer ungerechtfertigten Kreditkündigung wie auch bei einer Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft oder Grundschuld. Darüber hinaus achtet er auf einen umfassenden Konsumentenschutz durch optimale Konditionen und faire Verträge. Das Spektrum seiner rechtlichen Interessenwahrnehmung umfasst auch gerichtliche Auseinandersetzungen im Bereich der Kreditsicherheitengewährung und im Zusammenhang mit der Erfüllung der Ihrer Bank oder Ihrem Finanzdienstleister obliegenden Beratungspflichten bei Abschluss und Durchführung von Kredit- und Anlagegeschäften, insbesondere auch bei Wertpapier- und Börsentermingeschäften.
Ein weiteres Fachgebiet von Herbert Laimböck stellt das Kapitalanlagerecht inklusive der Anlegerhaftung dar. Das Kapitalanlagerecht ist einer der Schwerpunkte im Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Laimböck. Hier wird Anlegerschutz in allen Ausgestaltungen praktiziert. So profitieren Initiatoren, Vertriebe und Investoren gleichermaßen von den Kenntnissen und Erfahrungen des Rechtsanwalts. Spätestens wenn der Fonds, die Eigentumswohnung oder eine andere Kapitalanlage nicht nur keine Gewinne, sondern handfeste Verluste macht, stellt sich die Haftungsfrage. In diesen Fällen prüft Rechtsanwalt Laimböck für Kapitalanleger, welche Verantwortlichen in Anspruch genommen werden können und ob womöglich auch eine Haftung der Banken, Initiatoren, Anlageberater oder Anlagevermittler in Betracht kommt.
Darüber hinaus stellt die gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Geschäftsführern aufgrund fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen einen weiteren Schwerpunkt dar. Sein Beratungsspektrum umfasst dabei sämtliche Bereiche des Bank-, Börsen- und Kapitalmarktrechts sowie des kapitalmarktnahen Gesellschaftsrechts. Unter dem Begriff der Anlegerhaftung versteht man den Schutz des Anlegers vor Übervorteilung beim Erwerb von Kapitalanlageprodukten. Herr Laimböck steht Ihnen präventiv im Vorfeld bei der Konzeption eines Anlageprojektes und dem Aufbau und der Schulung des Vertriebes, der die angebotene Beteiligung absetzen soll, mit Rat und Tat zur Seite. Falls es doch zu einem Zwischen- oder Störfall gekommen ist, informiert er Sie umfassend und ergreift gebotene Mittel, um Investoren vor weiteren Schaden zu bewahren, oder nimmt eventuell Regress für schon erlittene Einbußen. Er setzt sich aber auch für die Rechte der Anleger ein, indem er für seine Mandanten national und international Entschädigungszahlungen erstreitet. Ferner berät Rechtsanwalt Dr. Herbert Laimböck Aktiengesellschaften und institutionelle Kapitalanleger, nationale und internationale Kapitalsammelstellen wie Pensions- und Hedgefonds, Kapitalanlagegesellschaften bei der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen.
Eine weitere Spezialität der Kanzlei Dr. Laimböck ist das Versicherungsvertragsrecht. Im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung berät und vertritt Sie Dr. Herbert Laimböck in allen Bereichen zur Haftpflichtversicherung, Sachversicherung, Lebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung sowie (privaten) Krankenversicherung. Rechtsanwalt Laimböck vertritt dabei sowohl den Versicherer, aber auch den Vermittler und Makler sowie den Versicherungsnehmer bei Auseinandersetzungen zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung, hauptsächlich im Zusammenhang mit einer Obliegenheitsverletzung oder bei einem manipulierten Versicherungsfall. Die spezifische und individuelle Prüfung von Versicherungsverträgen und Dokumenten sowie die sorgfältige und zuverlässige Vertretung außergerichtlich und vor Gerichten machen Rechtsanwalt Dr. Laimböck zu einem unverzichtbaren Partner im Versicherungsvertragsrecht.
Zudem liegt ein spezieller Interessenschwerpunkt von Rechtsanwalt Laimböck auf dem Arbeitsrecht. Dieses bezieht sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, das normalerweise im Arbeitsvertrag seine Grundlage hat (Individualarbeitsrecht). Ferner geht es auch um das Verhältnis zu den im gleichen Betrieb zusammengeschlossenen Mitarbeitern, um die Verhältnisse der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberzusammenschlüsse und ihre Rechtsbeziehungen zueinander sowie um das Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien und ihrer Verbände zum Staat (kollektives Arbeitsrecht). Gegenstand des Arbeitsrechts ist insbesondere, die gegensätzlichen Interessen der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits auszugleichen. Aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit und der Weisungsgebundenheit des Arbeitsnehmers dient das Arbeitsrecht vor allem dem Schutz der Interessen des Arbeitnehmers. Insbesondere bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch steht Rechtsanwalt Dr. Laimböck Ihnen zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch oder Abfindung gehören zu seinem Fachbereich.
Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Gesellschaftsrecht. Das ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts, die durch Rechtsgeschäft gegründet werden, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu erreichen. Es umfasst daher insbesondere alle Rechtsnormen in Bezug auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die stille Gesellschaft (StG), die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die eingetragene Genossenschaft, die Reederei sowie den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Das Gesellschaftsrecht beinhaltet zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Kooperationsvertrag.
Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsgebieten ist der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit im Gesellschaftsrecht nicht die forensische, sondern die beratende Tätigkeit. Ziel der Beratung durch Rechtsanwalt Laimböck ist es, dem Mandanten die für seine Situation beste Rechtsform zu empfehlen, einen Gesellschaftsvertrag entsprechend zu entwerfen oder anzupassen und die Gründung, Umwandlung oder Anpassung der Gesellschaft zu betreiben. Darüber hinaus berät Rechtsanwalt Dr. Laimböck Sie bei Beendigung, Liquidation und Konkurs von Gesellschaften, Stiftungen und Treuhandschaften. Er plant und setzt zudem eine Unternehmensnachfolge um, wobei Fragen der Rechtsformwahl, die Rechtsnachfolge im Familienunternehmen, die Errichtung eines Abtretungsvertrags, die Unternehmensübertragung, der Unternehmenskauf, die Privatstiftung sowie die Erwirkung einer Firmenbucheintragung immer zu berücksichtigen sind.
Ein weiteres Fachgebiet Herrn Laimböcks liegt im Immobilienrecht. Er betreut alle Mandate rund um die Themen Haus, Wohnung oder Grundstück. Er prüft dabei die rechtliche Situation mit der gebotenen Sorgfalt und betreut Sie auch nach dem Kauf einer Immobilie. Dies beinhaltet die Klärung allgemeiner Fragen zu Immobilienkauf, Kaufvertrag, Vorkaufsrecht, Grunderwerbssteuer und Grundsteuer.
Wenn es zu Störungen im Arzt-Patienten-Verhältnis kommt, ist seitens des Patienten häufig anwaltlicher Beistand geboten. Rechtsanwalt Dr. Laimböck vertritt im Arzthaftungsrecht (Arztrecht) Patienten, die einen Rechtsstreit mit ihrem behandelnden Arzt zu führen, sei es gegen niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, Universitätskliniken et cetera. Ziel ist die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld, Schadensersatz (auch: Schadenersatz) oder Rente bei fehlerhafter Behandlung (Kunstfehler). Herr Laimböck berät und vertritt geschädigte Patienten, wenn diese von einem Schaden durch ihren behandelnden Arzt betroffen sind. Beispielsweise ein ärztlicher Behandlungsfehler, ärztlicher Kunstfehler oder eine fehlgeschlagene ärztliche, zahnärztliche oder kosmetische Behandlung können erhebliche Schäden verursachen. Rechtsanwalt Laimböck übernimmt die Interessenvertretung und wird einen Sorgfaltspflichtverstoß des Arztes, einen Verstoß gegen die ärztliche Aufklärungspflicht oder eine mangelnde Risikoaufklärung geltend machen. Ferner beziffert er den Umfang des Schadens, Haushaltsführungsschadens und sonstigen materiellen Schadens und wird Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall für Sie durchsetzen. Der Jurist führt in diesem Zusammenhang die Auseinandersetzung mit der Versicherung des Arztes. Bei besonders schwerwiegenden Medizinschäden und nach einer Betrachtung im Einzelfall wird Rechtsanwalt Dr. Herbert Laimböck einen diesbezüglichen Rentenanspruch durchsetzen.
Vertretungsbefugt vor allen österreichischen Gerichten.
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Wien
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Rechtsanwaltordnung (RAO)
Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA)
Nähere Infos unter www.oerak.at
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