J. Gottlieb Gerlach
Kurzprofil
Rechtsanwalt und Notar J. Gottlieb Gerlach gründete seine Kanzlei 1975 in Frankfurt. Wer den Juristen kennen lernt, wird seine klare Linie im Laufe des Mandats zu schätzen wissen. Bei Verhandlungen und vor Gericht tritt Herr Gerlach hartnäckig in der Sache auf, durchschaut gegnerische Manöver schnell. Dem Mandanten gegenüber zeigt er eine schonungslose Offenheit, was die Erfolgsaussichten eines Falls betrifft.
Dafür stellt sich der Rechtsanwalt sehr flexibel und engagiert auf die Anforderung des jeweiligen Mandats ein. Wenn Herr Gerlach erst mal einen Fall übernommen hat, wird dieser nach allen Regeln der juristischen Kunst bearbeitet. In dringenden Fällen, beispielsweise bei Steuerstrafsachen, vertritt er umgehend die Interessen des Mandanten. Die Kooperation mit Sachverständigen wissenschaftlicher Institute und ausländischer Kanzleien sind für ihn selbstverständlich.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- J. Gottlieb Gerlach
- Schwarzwaldstr. 2
60528 Frankfurt am Main Niederrad / Sachsenhausen / Oberrad
Hessen
Deutschland
- Telefon
- +49 (69) 748062
- Telefax
- +49 (69) 97405031

Fachgebiete/Charakteristika
J. Gottlieb Gerlach studierte in Frankfurt am Main Rechtswissenschaften. An allen Amtsgerichten, Landesgerichten und Oberlandesgerichten ist er vertretungsberechtigt. Rechtsanwalt Gerlach korrespondiert auch in Englisch und Französisch, hat viele internationale Mandanten aus Schweden, Indien, Frankreich und Italien. Von sich selbst und seinen Mandanten erwartet er sein persönliches “ABC”: Anstand, Benehmen und Charakter.
In seinem Tätigkeitsschwerpunkt Grundbuchrecht übernimmt Herr Gerlach für Sie den Eintrag ins Grundbuch bei Grundschulden, Hypotheken und Belastungen. Auch mit Ihrem Grundstückskaufvertrag können Sie sich an den erfahrenen Juristen wenden.
Im Schwerpunkt Bankrecht befasst sich Rechtsanwalt Gerlach mit Ihrer Kreditabwicklung und mit Ihrem Kreditvertrag. Wenn Ihnen ein Kredit gewährt wird, übernimmt Herr Gerlach für Sie die Verhandlung mit der Bank. Im Aktienrecht verfügt er über umfassendes Wissen, weshalb er Ihnen für eine fundierte Beratung gerne zur Verfügung steht.
Die Testamentsgestaltung im Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht nimmt bei Rechtsanwalt Gerlach eine besondere Stellung ein. Missverständnisse und Unklarheiten können Sie ausräumen, indem Sie ihn bei Fragen zu Rate ziehen. Als Notar übernimmt er die Testamentsvollstreckung, Beglaubigungen und alle notariellen Verträge vor und nach dem Erbfall. Bei Fragen zum Nachlassrecht sind Sie bei Rechtsanwalt und Notar Gerlach an der richtigen Adresse.
In seinem Interessenschwerpunkt Steuerstrafrecht vertritt der Jurist Sie bei der Durchführung von Einspruchverfahren gegen die Steuerbehörden oder gegenüber dem Vorwurf der Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung versiert. Aus seiner Erfahrung weiß er, dass ein Mandat im Steuerstrafrecht von den Fachkenntnissen des Rechtsanwalts im Wirtschaftsrecht und im Strafrecht lebt. Herr Gerlach verfügt in umfassender Weise über diese Spezialkenntnisse zu den angrenzenden Fachgebieten.
Außerberufliche Engagements
Rechtsanwalt Gerlach ist Mitglied im Bund für Steuerzahler e. V., in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V., im Deutschen Notarstift e. V., im Deutschen Anwaltsverein e. V. und im Frankfurter Anwaltsverein.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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