„Glühende Papilloten“
Mit einem ungewöhnlichen Fall eines geschädigten Verbrauchers hatte sich das Landgericht Coburg zu befassen. Eine Frau legte vor dem erstmaligen Gebrauch eines Thermo-Haarwicklers - wie in der Beschreibung angegeben - die Papilloten in einen Topf mit Wasser, um dieses kurz aufzukochen.
Durch eine inzwischen begonnene Hausarbeit war sie so abgelenkt, dass sie den Topf vergaß. Als sie in die Küche zurückkam, war das Wasser völlig verdampft und die Papilloten entwickelten bereits schwarze Rußschwaden, die die Frau durch Übergießen mit Wasser einzudämmen versuchte. Durch den aufsteigenden Wasserdampf erlitt sie hierbei Verbrennungen im Gesicht. Sie verlangte daraufhin 6.000 Euro Schmerzensgeld
von dem Haarwicklerhersteller, da dieser angeblich nicht hinreichend über die Gefahren des Geräts aufgeklärt hatte.
Das Gericht
wies die Klage mit der Begründung ab, der Schaden sei nicht durch die Verwendung oder einen nahe liegenden, erkennbaren falschen Gebrauch entstanden. Die Verpuffung rührte vielmehr davon her, dass die Hausfrau den glühend heißen Topf unbesonnen mit Wasser übergossen hat. Die Folge eines solchen Löschverhaltens ist allgemein bekannt. Davor hat der Hersteller nicht warnen müssen.
Urteil des LG Coburg vom 27.09.2006
11 O 40/06
Pressemitteilung des LG Coburg
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