Bernhard Hofer

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
Übersicht

Mag. Bernhard Hofer betreibt seine Kanzlei als Einzelanwalt innerhalb einer Kanzleigemeinschaft mit weiteren Rechtsanwälten aus unterschiedlichen Fachbereichen.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Österreich:

  • Arbeitsrecht
  • Eherecht & Scheidungsrecht
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
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Kurzprofil

Mag. Bernhard Hofer betreibt seine Kanzlei als Einzelanwalt innerhalb einer Kanzleigemeinschaft mit weiteren Rechtsanwälten aus unterschiedlichen Fachbereichen.

Rechtsanwalt Hofer berät und vertritt insbesondere Privatleute und Kleinunternehmer im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Schadenersatzrecht (Gewährleistungsrecht), Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Wirtschaftsrecht. Aber auch im Strafrecht, sowie im Ehe- und Familienrecht steht Ihnen Herr Hofer zur Verfügung. Durch die weiteren Kooperationsanwälte werden zusätzliche Rechtsgebiete abgedeckt.

Beratungstermine können montags bis freitags von 08.30 bis 17.30 Uhr mit dem Sekretariat oder Herrn Hofer persönlich vereinbart werden. Bei Bedarf und nach Absprache sind Termine auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.

Die Kanzlei finden Sie im 1. Bezirk in der Börsegasse gegenüber dem Börsegebäude. Mandanten mit Pkw finden dort relativ gute Parkplatzmöglichkeiten vor. Auch die Parkgarage Concordiaplatz befindet sich nahe der Kanzlei. Für Mandanten, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen, ist die U-Bahnstation "Schottenring" in unmittelbarer Nähe.

Rechtsanwalt Mag. Bernhard Hofer

Bernhard Hofer studierte in Wien und Graz Rechtswissenschaften und arbeitete anschließend als Konzipient in Wien, bevor er 2002 als Rechtsanwalt zugelassen wurde. Im selben Jahr gründete der Jurist seine Kanzlei in Wien. Herr Hofer verfügt über sehr gute Kenntnisse in Englisch.

An seinem Beruf schätzt Rechtsanwalt Hofer den Umgang mit Menschen und die Möglichkeit, seinen Mandanten in Notlagen juristisch helfen zu können.

Fachgebiete

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich für Rechtsanwalt Bernhard Hofer über das zivile Verkehrsrecht, über Verwaltungsstrafverfahren, welche die Straßenverkehrsordnung betreffen, sowie über das Verkehrsstrafrecht.

Das Verkehrsrecht umschließt alle Rechtsfragen “rund ums Auto”. Im Mittelpunkt der Tätigkeit des Juristen steht hierbei die Verkehrsunfallregulierung mit den einhergehenden Rechtsfragen wie zum Beispiel die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, wie Schmerzengeld und Verdienstentgang bei erlittenem Personenschaden, sowie Ersatzansprüche bei Reparaturablösen oder bei einem Totalschaden. Anwalt Hofer überprüft auch ob eine merkantile Wertminderung zusteht. Für das Beförderungsgewerbe wird eine Stehtagvergütung geltend gemacht.

Aber auch bei Mängel, die nach einem Autokauf auftreten oder behauptet werden, gewährt Herr Hofer anwaltlichen Beistand.

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die einen „Strafzettel“ per Post (Anonymverfügung/ Strafverfügung/ Straferkenntnis) zur Folge haben, fallen unter das Verwaltungsstrafverfahren. Hierzu zählen unter anderem das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit oder Alkohol am Steuer. Bei allen Verfahren im Zusammenhang mit einem Führerscheinentzug oder einem Vormerkdelikt werden die Mandanten von Mag. Bernhard Hofer vertreten.

Verkehrsdelikte, die darüber hinausgehen und dann als Straftat gewertet werden, fallen unter das Strafrecht. Dies ist bei Unfällen mit Verletzungs- oder Todesfolgen der Fall, die ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung nach sich ziehen.

In Strafverfahren übernimmt Rechtsanwalt Hofer die Verteidigung nicht nur bei Delikten im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen, sondern auch bei Delikten gegen Leib und Leben oder bei Delikten gegen Vermögen, wie zum Beispiel Diebstahl, Betrug, Unterschlagung und Untreue.

Ein weiterer Schwerpunkt ist das Arbeitsrecht. Dieses hält Regelungen für die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern bereit. Rechtsanwalt Hofer steht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber als Rechtsvertreter zur Verfügung. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie Herrn Hofer damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen.

Rechtsanwalt Bernhard Hofer berät und vertritt Sie auch bei Kündigungen. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Kündigung oder gar eine Entlassung erhalten haben, ist Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Herrn Hofer die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsanfechtung vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Hofer bei Themen wie Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Arbeitszeugnis, Mutterschutz, Abfindung, Abmahnung, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Altersteilzeit.

Das Mietrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Vermieters und des Mieters. Rechtsanwalt Mag. Bernhard Hofer berät und vertritt insbesondere bei Fragen im Zusammenhang mit Gebrauchsrecht, Erhaltungspflicht, Verbesserung und Aufwandersatz, Mietzinsminderung, Zinsanhebung bei Unternehmensveräußerung oder Machtwechsel (§ 12a MRG), sowie bei Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, Räumungsklage). Zudem vertritt Anwalt Hofer Hausverwaltungen gerichtlich und außergerichtlich in rechtlichen Belangen.

Darüber hinaus steht Herr Hofer in wohnungseigentumsrechtlichen Fragen, sowohl einzelnen Eigentümern als auch Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften als kompetenter Berater in allen Fragen aus dem Wohnungseigentumsrecht zur Verfügung. Gerade eine Vielzahl von Beteiligten führt oft zu Problemen und Streitigkeiten. Dies erfordert Kenntnis und versierten Umgang mit Minderheitsrechten, Eigentümerversammlungen, Anfechtung von Beschlüssen, Dachbodenausbauten, Hausordnung, Allgemeinflächen, Hausverwaltung, sowie den sonstigen Besonderheiten im Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Auch beim Kauf einer Eigentumswohnung steht Herr Mag. Hofer als Vertragserrichter und Treuhänder oder für die Überprüfung von Kaufverträgen zur Verfügung.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Schadenersatzrecht, sowie das Gewährleistungsrecht und Haftungsrecht, aber auch die Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund von Vertragsmängel. Als Schaden gilt dabei jeder Nachteil, den jemand durch ein bestimmtes Ereignis erleidet. Der Begriff umfasst sowohl den Vermögensschaden samt Entgang des Gewinnes, als auch ideelle Schäden wie beispielsweise Trauerschmerzengeld, entgangene Urlaubsfreude oder bei Persönlichkeitsverletzungen. Dabei unterscheidet man zwischen Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher und vorvertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung (deliktische Haftung) oder Gefährdungshaftung. Zum Schadenersatzrecht gehört auch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, wie zum Beispiel die mangelhafte Absicherung einer Baugrube oder die vernachlässigte Streuung eines vereisten Gehweges.

Anwalt Hofer berät und vertritt unter anderem zu den Themen Baumängel und Werklohn, sowie Architekten- und Planerhaftung.

Oft gibt es in solchen Fällen auch eine Versicherung, die den Schaden bezahlt. Dabei kann häufig durch professionelle Verhandlungen mit der Gegenseite eine schnellere Einigung erzielt werden.

Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, klärt Mag. Hofer direkt mit der Rechtsschutzversicherung ob und inwieweit die Kosten eines Rechtsstreites übernommen werden.

Auch das Wirtschaftsrecht gehört zum Tätigkeitsspektrum von Bernhard Hofer. Insbesondere Kleinbetrieben steht er hier mit Rat und Tat zur Seite. Er berät Sie von der Gründung einer Gesellschaft bis hin zur rechtmäßigen Auflösung ebendieser. Zu seinen Leistungen zählen vertragliche Gestaltung und Beratung bei Gründung und Betrieb von Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft, Beratung bei der Auswahl der Gesellschaftsform, Verträge zwischen Gesellschaftern, Beratung und Vertretung bei Generalversammlungen.

Wie so häufig besteht auch hier ein übergreifender Zusammenhang zu anderen Rechtsgebieten. Im Handelsrecht beschäftigt sich der Jurist für Sie mit Franchisevertrag, Lizenzvertrag und Handelsvertretervertrag. Auch zu Mietvertrag, Leasingvertrag oder Pachtvertrag steht er Ihnen beratend oder gestalterisch zur Seite. Bei weiteren Vertragsarten können Sie sich ebenfalls an Herrn Hofer wenden.

Zum Wirtschaftsrecht gehört zudem die Forderungseintreibung (Inkasso). Auf Wunsch übernimmt Rechtsanwalt Bernhard Hofer die Exekution, also die Eintreibung einer offenen Forderung. Im Falle der Nichtzahlung einer Forderung wird aufgrund einer von ihm erstellten Mahnklage vom Gericht ein Zahlungsbefehl erlassen. Wehrt sich der Schuldner dagegen nicht, so erwächst der Zahlungsbefehl in Rechtskraft und kann dann die Zwangsvollstreckung direkt und ohne langwieriges Gerichtsverfahren betrieben werden.

Kontakt

Bernhard Hofer

Börsegasse 9 3
1010 Wien
Österreich
Telefon: 
+43 1 5353131
Telefax: 
+43 1 535313120
Web
www.anwalt-hofer.at
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