Die Rechtsanwaltskanzlei Viehbacher hat es sich zur Aufgabe gemacht, Mandanten grenzübergreifend in Liechtenstein, Deutschland und Österreich bei Geschäftsbeziehungen sowie bei Konflikten mit Zivilgerichten und Strafgerichten, Behörden, Unternehmen und Privatleuten zu beraten und zu vertreten.
Die Rechtsanwaltskanzlei Viehbacher hat es sich zur Aufgabe gemacht, Mandanten grenzübergreifend in Liechtenstein, Deutschland und Österreich bei Geschäftsbeziehungen sowie bei Konflikten mit Zivilgerichten und Strafgerichten, Behörden, Unternehmen und Privatleuten zu beraten und zu vertreten.
Haupttätigkeitsschwerpunkte der länderübergreifenden Beratung liegen im Wirtschaftsrecht, Familienrecht, Erbrecht sowie Immobilienrecht oder Liegenschaftsrecht. Die Beratung erstreckt sich aber auch auf Angelegenheiten jeweils innerhalb von Liechtenstein, Deutschland oder Österreich.
Die Standorte der Kanzlei sind in München, Regensburg, Wien und Vaduz. Ein Team aus erfahrenen Rechtsanwälten und Steuerberatern steht Ihnen zur Verfügung. Anhand der Sach- und Rechtslage wird geprüft, welche der nationalen Experten für die qualifizierte Bearbeitung des Mandats notwendig sind, wobei Sie jederzeit individuell betreut werden. Die Homepage der Kanzlei für weitere Informationen lautet www.viehbacher.com.
Der Gründer der Kanzlei, Johannes N. Viehbacher, absolvierte vor seinem Studium der Rechtswissenschaften in München und Regensburg zunächst eine zweijährige Lehre zum Steuerfachgehilfen sowie daneben ein zweijähriges Grundstudium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Regensburg. Ergänzend absolvierte er weitere Praktika in Münchener Rechtsanwaltssozietäten sowie Seminare im Handelsrecht, Gesellschaftsrecht sowie im Urheberrecht.
Nach dem Referendariat arbeitete Herr Viehbacher zwei Jahre beim Fürstlichen Landgericht Vaduz, der Fürstlich Liechtensteinischen Staatsanwaltschaft, dem Rechtsdienst der Regierung des Fürstentums Liechtenstein sowie einer Rechtsanwaltskanzlei. 2005 legte er die liechtensteinische Rechtsanwaltsprüfung mit Erfolg ab. Mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Deutschland sowie der Mitgliedschaft in der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer, der Rechtsanwaltskammer Nürnberg und der Rechtsanwaltskammer Wien wurde Herr Viehbacher zur Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit in Liechtenstein, Deutschland und Österreich befugt. Im Jahre 2006 gründete Herr Viehbacher seine Kanzlei.
Ein Beratungsfeld der Kanzlei Viehbacher ist das Wirtschaftsrecht mit all seinen Facetten wie beispielsweise Gesellschaftsrecht, Bankrecht und Treuhandrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht.
Ziel der Beratung im Gesellschaftsrecht ist es, dem Mandanten die für seine Situation beste Rechtsform zu empfehlen, einen Gesellschaftsvertrag entsprechend zu entwerfen oder anzupassen und die Gründung, Umwandlung oder Anpassung der Gesellschaft zu betreiben. Die Errichtung von liechtensteinischen Kapitalgesellschaften, Stiftungen und Treuhandschaften und die Verfassung von Gesellschaftsverträgen gehören dabei gleichermaßen zum Alltagsgeschäft wie etwa die Beratung und Durchführung von nationalen und internationalen Unternehmenszusammenschlüssen, Unternehmensreorganisationen und Unternehmensbeteiligungen.
Darüber hinaus berät Rechtsanwalt Johannes Viehbacher Sie bei Beendigung, Liquidation und Konkurs von Gesellschaften, Stiftungen und Treuhandschaften. Die Unternehmensnachfolge wird geplant und umgesetzt, wobei Fragen der Rechtsformwahl, die Rechtsnachfolge im Familienunternehmen, die Errichtung eines Abtretungsvertrags, die Unternehmensübertragung, der Unternehmenskauf, die Privatstiftung sowie die Erwirkung einer Firmenbucheintragung zu berücksichtigen sind.
Des Weiteren betreut die Kanzlei Viehbacher Sie in Ihrem wirtschaftlichen Alltagsgeschäft bei grenzübergreifenden Streitigkeiten mit dem Kunden oder zwischen Unternehmen untereinander.
Das Wirtschaftsstrafrecht ist der Inbegriff für alle Strafvorschriften, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände unter Strafe stellen. Es handelt sich dabei um die staatliche Reaktion auf die Wirtschaftskriminalität und dient dem Schutz der Struktur der Wirtschaftsverfassung. Rechtsanwalt Viehbacher und seine Kollegen beraten und vertreten Sie zu Themen wie beispielsweise Außenwirtschaftstrafrecht, Bilanzstrafrecht, Umweltstrafrecht und Insolvenzstrafrecht bis zur Strafverfolgung wegen betrügerischer Erlangung einer Subvention. Insbesondere auch zum Steuerstrafrecht können Sie sich kompetent beraten lassen.
Ein weiteres Fachgebiet der Kanzlei Viehbacher liegt im grenzübergreifenden Erbrecht und der Nachlassplanung. Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Punkte im Erbrecht, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Da das Erbrecht die Summe der Rechte und Pflichten darstellt, die dem Erben mit dem Erbfall aus der Erbschaft erwachsen, kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits frühzeitig erfolgen, um die gewünschten Anordnungen baldig zu treffen.
Rechtsanwalt Johannes N. Viehbacher errichtet ein Testament, einen Erbvertrag oder Ehevertrag und berät individuell in allen damit zusammenhängenden Fragen. Insbesondere kann auch Ihre unternehmerische Nachfolge geplant werden. Dabei spielt die Errichtung von Stiftung, Trust, Anstalt, Aktiengesellschaft (AG) und anderen Verbandspersonen im Rahmen der Nachlassplanung eine wesentliche Rolle. Die Verfolgung von Rechtsansprüchen von Begünstigten und gegen sie oder Gesellschaften sowie die Vertretung von Pflichtteilsberechtigten zählen ebenfalls zum Erbrecht.
Die Kanzlei Viehbacher berät und vertritt Sie in allen grenzübergreifenden Angelegenheiten rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Bei der länderübergreifenden Ausrichtung der Kanzlei spielt insbesondere das internationale Familienrecht eine große Rolle, das zahlreiche Besonderheiten und Problemstellungen aufweist, die ein ganz besonderes Fachwissen erfordern. Neben der Lösung von Streitigkeiten bei Trennung, Scheidung und den damit verbundenen Themen Unterhalt und Kindschaftsrecht befasst sich Herr Viehbacher auch weitergehend mit dem damit eng verknüpften Bereich der Vermögensauseinandersetzung mit Bezügen zum internationalen Privatrecht, aber auch zum Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Steuerrecht.
Hierzu gehört insbesondere die auf Ihre Lebenssituation zugeschnittene Gestaltung von Ehevertrag, Erbvertrag und Nachfolgeregelung in Familienunternehmen, die Regelung des rechtlichen Rahmens nichtehelicher Lebensgemeinschaften sowie die Abfassung einer kosten- und konfliktvermeidenden Scheidungsfolgenvereinbarung. Neben den anstehenden rechtlichen Problemen und der Komplexität der persönlichen und wirtschaftlichen Problematik ist immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten.
Ein weiteres Fachgebiet der Rechtsanwaltskanzlei Viehbacher liegt im Immobilienrecht und Liegenschaftsrecht. Mit dem Begriff Grundstücksrecht oder Liegenschaftsrecht ist das Recht der unbeweglichen Sachen gemeint. Damit sind die Grundstücke, die grundstücksgleichen Rechte wie zum Beispiel das Baurecht sowie die dinglichen Rechte wie beispielsweise Hypotheken oder Pfandrechte gemeint. Das materielle Liegenschaftsrecht regelt die notwendigen Erklärungen und Eingaben für die Einverleibung von Rechten ins Grundbuch, welche notwendig sind, um ein dingliches Recht (Eigentum, Baurecht, Dienstbarkeit, Fruchtgenussrecht, Belastungs- und Veräußerungsrecht, Vormerkung, Vorkaufsrecht, Reallast, Hypothek, Pfandrecht) an einem Grundstück zu begründen, zu übertragen, inhaltlich zu ändern, aufzuheben oder zu löschen.
Im Immobilienrecht betreut Rechtsanwalt Johannes N. Viehbacher alle Mandate rund um die Themen Ankauf und Verkauf von Haus, Wohnung oder Grundstück im Ausland. Die Juristen seiner Kanzlei prüfen dabei die rechtliche Situation mit der gebotenen Sorgfalt, betreuen Sie bei allen Fragen rund um den Immobilienkauf und Immobilienverkauf und wickeln alle notwendigen Schritte für Sie ab. Bei Bedarf wird für Sie ein Kaufangebot oder Kaufvertrag erstellt oder überprüft, und Sie werden bei Löschung oder Einverleibung von Lasten wie Pfandrecht oder Dienstbarkeit kompetent betreut.