Mag. Arno F. Likar LL.M. (LSE)

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Übersicht

Die Rechtsanwaltskanzlei Likar wurde im Jahr 2005 von Herrn Mag. Arno F. Likar, LL.M. gegründet und versteht sich als dynamische, moderne Wirtschaftskanzlei mit internationaler Ausrichtung. Rechtsanwalt Likar betreut primär Klein- und Mittelunternehmen, aber auch Privatleute in sämtlichen rechtlichen Belangen. Zu seinen Mandanten zählen österreichische und internationale Unternehmen (Handel, Industrie), Versicherungen, Banken und öffentliche Auftraggeber (Gemeinde, Land).

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Österreich:

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Kurzprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei Likar wurde im Jahr 2005 von Herrn Mag. Arno F. Likar, LL.M. gegründet und versteht sich als dynamische, moderne Wirtschaftskanzlei mit internationaler Ausrichtung. Rechtsanwalt Likar betreut primär Klein- und Mittelunternehmen, aber auch Privatleute in sämtlichen rechtlichen Belangen. Zu seinen Mandanten zählen österreichische und internationale Unternehmen (Handel, Industrie), Versicherungen, Banken und öffentliche Auftraggeber (Gemeinde, Land).

Durch Konsulenten aus dem universitären und wirtschaftlichen Bereich und die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Wirtschafts- und Unternehmensberatern, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, Notaren und Banken/Finanzierungsexperten ist die Kanzlei in der Lage, ganzheitliche Lösungen (one-stop-shop) auch für umfassendste Projekte/Vorhaben anzubieten.

Die Rechtsanwaltskanzlei Likar fühlt sich dem Wohl und den Interessen ihrer Klienten verpflichtet und versucht, mit höchstem persönlichen Einsatz, Zuverlässigkeit und fachlicher Kompetenz den individuellen Bedürfnissen jedes Klienten gerecht zu werden und auf die sich ständig ändernden Anforderungen flexibel zu reagieren.

Strategisch vorausschauende Beratung, Prävention statt Eskalation und absolute Diskretion sind für RA Arno F. Likar und sein Team die oberste Prämissen jeglicher anwaltlicher Tätigkeit. Arno F. Likar sieht jede Causa durch die Augen seiner Mandanten und ist bestrebt, deren wirtschaftliche und/oder private Anliegen optimal umzusetzen.

Seine Tätigkeit endet nicht an Österreichs Grenzen: Er berät und unterstützt seine österreichischen Mandanten bei ihren Auslandsengagements, insbesondere in Slowenien und Kroatien, aber auch in Deutschland, Italien, Südosteuropa, Ungarn, Slowakei, Rumänien, China und den USA. Bei größeren grenzüberschreitenden Transaktionen kooperiert er mit namhaften Wirtschafts-Großkanzleien sowie ortsansässigen Kollegen (Local Counsel). Der für die Mandanten alleinverantwortliche Ansprechpartner bleibt jedoch in jedem Fall RA Arno F. Likar.

Um die angestrebte hohe Qualität der juristischen Dienstleistung zu garantieren, haben sich alle Mitarbeiter auf einzelne Rechtsgebiete spezialisiert, sodass spezifisches Wissen im Detail und der Blick für ganzheitliche Lösungen unter Berücksichtigung sämtlicher Parameter keine Gegensätze darstellen. Konsulent Peter Griehser ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Bürgerliches Recht der Karl-Franzens Universität Graz bei Univ. Prof. Dr. Boric und auf Europäisches Wirtschaftsrecht (insbesondere Südosteuropa), Europäisches Kartell- und Wettbewerbsrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht und immateriellen Schadenersatz spezialisiert. Durch seinen Aufenthalt am Max-Planck-Institut Hamburg pflegt er Kontakte zu diversen Spezialisten in ganz Deutschland.

Die Kanzleiöffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 17.30 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 14.00 Uhr. Selbstverständlich sind Termine auch außerhalb der Geschäftszeiten und darüber hinaus bei besonderer Veranlassung auch im Hause des Mandanten möglich. Korrespondiert wird in deutscher und englischer Sprache; durch den Einsatz modernster EDV ist eine schnelle Kommunikation mit der Mandantschaft gewährleistet.

Die Büroräume sind in der Pestalozzistraße 1/II/12 in Graz direkt neben dem Bezirksgericht, schräg gegenüber befindet sich der Justizpalast (bestehend aus Landegericht, Arbeitsgericht und Handelsgericht). Parken ist nach vorheriger Ankündigung im Sekretariat auch im Gebäude-Innenhof möglich. Im Übrigen besteht mittels Bus und Straßenbahn ein sehr guter Anschluss an den Personennahverkehr der Region und sind in direkter Umgebung ausreichend Parkplätze in den Kurzparkzonen vorhanden; eine Parkgarage ist circa 5 Gehminuten entfernt.

Des Weiteren hat die Rechtsanwaltskanzlei Likar eine Sprechstelle in Kärnten (Klagenfurt-Land) etabliert.

Fachgebiete

Arno F. Likar wurde 1975 in Klagenfurt geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität in Graz und schloss sein Studium 1999 mit dem akademischen Grad  „Magister iuris“ ab. 2000 war er zu einem Forschungsaufenthalt am European University Institute in Florenz zu Gast. Im Rahmen des postgradualen Studiums an der renommierten London School of Economics and Political Science (LSE) wurde ihm 2001 der international anerkannten Titel Master of Laws (LL.M.) mit „merit“ (Auszeichnung) verliehen. Die Rechtsanwaltsprüfung bestand Arno F. Likar im März 2004 ebenfalls mit Auszeichnung. Seit Juni 2004 ist er eingetragener Mediator für Scheidungs-, Umwelt- und Wirtschaftsangelegenheiten und seit 2005 Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Graz (zugelassen vor sämtlichen Gerichten und Behörden in ganz Österreich).

Seine ersten beruflichen Erfahrungen konnte Arno F. Likar 1997 als Volontär der österreichischen Handelsdelegation in Los Angeles sammeln. 1998 arbeitete er bei der Kreditsondergestion der Raiffeisenlandesbank (RLB) Kärnten, 1999 absolvierte er das Gerichtsjahr im Sprengel des OLG Graz. Von 2001 bis 2005 war Herr Mag. Likar als Rechtsanwaltsanwärter bei renommierten Grazer und Wiener Wirtschaftskanzleien tätig. Seine im Studium und durch mehrfache Auslandsaufenthalte perfektionierten Englischkenntnisse kamen ihm bei der Arbeit mit internationalen Klienten sehr zugute.

Die Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Mag. Likar liegen im allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Scheidungen und erbrechtliche Nachfolgeregelungen), Unternehmens-/Wirtschaftsrecht, Immaterial- und Wettbewerbsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht und im (internationalen) Vertragsrecht sowie auf den Gebieten der Prozessführung, Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation.

Des Weiteren hält Herr Mag. Likar regelmäßig Vorträge über wirtschaftsrechtliche Themen und ist Gast-Lektor der Steinbeis-Hochschule Berlin und bei der FH Joanneum Graz.

Mitgliedschaften:

  • Treuhandrevision der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer
  • Internationale Handelskammer (ICC)
  • Anwaltliche Vereinigung für Mediation und kooperatives Verhandeln(AVM)
  • Österreichischer Bundesverband der Mediatoren (ÖBM)
  • Managementclub (MC)
  • Junge Wirtschaft (JW)
  • Junge Industrie (JI)
  • Law Society (London)
  • LSE Alumni Association
  • Association of European Lawyers (AEA)

Im Schwerpunkt Gesellschaftsrecht berät und vertritt Sie RA Arno F. Likar umfassend bei Ihrer Gesellschaftsgründung, bei den Vertragsverhandlungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB, Kooperationsverträge, Multi-Level-Verträge, Vertriebsverträge,  Treuhandverträge, Syndikatsverträge) und der Vertragsgestaltung sowie bei Umgründungen von Einzelunternehmen, Personengesellschaften (OG, KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), bei Spaltungen und bei Verschmelzungen (Fusionen). Arno F. Likar unterstützt Sie auch gerne bei steuerlichen und insolvenzrechtlichen Fragen. Existenzgründungsberatungen bietet Rechtsanwalt Likar ebenso an wie Hilfe bei der Suche nach der geeigneten und interessensangemessenen sowie  steueroptimierten Gesellschaftsform. Von ihm bekommen Sie kompetente und umfassende Lösungen aus einer Hand (one-stop-shop). Arno F. Likar steht auch für Treuhandschaften und als Treuhänder (zB um Ihre Geschäftsanteile zu halten und Ihre Interessen optimal zu wahren) sowie als Stiftungsvorstand oder Stiftungsrat (zB Privatstiftung) zur Verfügung. Des Weiteren profitieren seine Klienten von seiner Erfahrung in der Vorbereitung und Durchführung von Unternehmenskäufen (sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite). M&A (Merger&Acquisition) – Transaktionen müssen strategisch vorausgeplant werden, eine due-diligence-Prüfung ist in den meisten Fällen unverzichtbar, um das Haftungspotenzial und den Unternehmenswert abschätzen zu können. Besondere Expertise hat Arno F. Likar auf dem Gebiet der Managementhaftung; in jüngster Zeit häufen sich Haftungsprozesse gegen Geschäftsführer (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und Vorstandsmitglieder (Aktiengesellschaft).
Selbstverständlich befasst sich Rechtsanwalt Likar aber auch mit streitigen Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern, innerhalb der Geschäftsführung oder zwischen Geschäftspartnern. Er versteht sich darauf, gemeinsam mit den Mandanten eine Strategie zu entwickeln, die den Konflikt eingrenzt und eine Lösung möglich macht. Die Vertretung der Interessen durch Rechtsanwalt Likar erfolgt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Eine Prozessführung sollte jedoch vorab genau überlegt und Risken abgewogen werden.

Des Weiteren ist RA Arno F. Likar im Arbeitsrecht tätig. Hier berät und vertritt er sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Streitigkeiten wie beispielsweise bezüglich des Arbeitsvertrages (auch Geschäftsführer-/Managementvertrag) und dessen Auslegung, bei Problemen mit der Vergütung, der Arbeitszeit, dem Urlaub, aber auch mit der Teilzeitregelung, der Befristung Ihres Arbeitsverhältnisses oder bei einem Probearbeitsverhältnis. Er steht Ihnen außerdem bei einer Änderungskündigung oder Abmahnung bei, die oftmals Vorboten einer Kündigung/Entlassung sind. Im Falle einer Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses übernimmt Rechtsanwalt Likar für Sie die Einbringung einer Anfechtungsklage beim zuständigen Arbeitsgericht und prüft, ob gegebenenfalls eine Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber über die Zahlung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes möglich ist. Eine Kündigung aus verpönten Motiven sowie sozialwidrige Kündigungen müssen binnen einer Woche angefochten werden. Je nachdem auf welche Seite sich der Betriebsrat stellt, ergibt sich ein unterschiedliches Prozedere.

Wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten stellen jeden, der sich erstmals oder nur hin und wieder mit diesem Rechtsgebiet befasst, vor vielfältige Schwierigkeiten. Materiell-rechtliche Probleme ergeben sich häufig bereits daraus, den konkreten Streitfall einer bestimmten Fallgruppe zuzuordnen. Keineswegs weniger Fragen stellen sich bezüglich des richtigen prozessualen Vorgehens. Dies vor allem deshalb, weil Wettbewerbsstreitigkeiten in der Regel im Provisorialverfahren (einstweilige Verfügung) ausgefochten werden. Um sich gegenüber Ihrem Konkurrenten, klagebefugten Verband oder gar Abmahnverein behaupten oder durchsetzen zu können, brauchen Sie einen Spezialisten wie RA Arno F. Likar. Dieser weiß, wie eine Abmahnung, Unterlassungserklärung, ein Widerruf, eine Urteilsveröffentlichung, eine Schutzschrift oder ein Verfügungsantrag zu formulieren sind, was bei der Vollziehung einer Beschlussverfügung zu beachten ist, wie das Hauptsacheverfahren vermieden werden kann, welches Rechtsmittel zulässig und zweckmäßig ist oder wie ein Anspruch auf Schadenersatz vorbereitet und durchgesetzt oder abgewehrt werden kann.

RA Arno F. Likar berät und vertritt Sie auch in allen Angelegenheiten aus und im Zusammenhang mit dem Handelsrecht bzw ab 2007 Unternehmensrecht (das HGB wird dann durch das UGB ersetzt). Das Handelsrecht/Unternehmensrecht ist ein Teil des Zivilrechts, der das besondere Recht für Kaufleute bzw ab 2007 Unternehmer regelt. Das Handels-/Unternehmensrecht modifiziert und konkretisiert das Bürgerliche Recht im Hinblick auf die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse, die Unternehmen an ihren Rechtsverkehr richten und die im Wirtschaftsverkehr erforderlich sind. Der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen über Handelsvertreter und Vertragshändler hat eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung - gerade für mittelständische Industrie- und Handelsunternehmen. Rechtliche Beratung der Unternehmen ist notwendig im Einkaufsbereich, wenn Handelsunternehmen Produkte auswärtiger Hersteller einkaufen, um sie mit Exklusivrechten auf dem österreichischen, deutschen, französischen oder europäischen Markt zu vertreiben. Zunehmend spielt hierbei auch EU-Recht eine wichtige Rolle, wie beispielsweise die Kartellvorschriften. Erforderlich ist aber auch die juristische Ausarbeitung der Verträge mit dem eigenen Handelsvertreter, zumal hier je nach Ausrichtung des Unternehmens verschiedene Modelle denkbar sind.

Durch das Liegenschaftsrecht werden die Voraussetzungen für den Erwerb und die Übertragung von Eigentum an Liegenschaften, das heißt an Grundstücken, Wohnhäusern, Eigentumswohnungen und dergleichen geregelt. RA Arno F. Likar übernimmt für Sie die gesamte Durchführung (von der Finanzierungsberatung über die Kaufvertragserrichtung, grundverkehrsbehördliche Genehmigung, Selbstberechnung der Grunderwerbssteuer bis zur Eintragung Ihres Eigentums im Grundbuch) und klärt Sie vorab ausführlich über die exakten Kosten und Gebühren auf

Ein weiterer Schwerpunkt ist das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht). Gerade eine Mehrheit von Beteiligten führt oft zu Problemen und Streitigkeiten. Dies erfordert Kenntnis und versierten Umgang mit Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Miteigentumsanteil, Verwaltervertrag, WEG-Verwalter, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Sondernutzungsrecht, baulichen Veränderungen, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Abrechnungsspitze, Wohngeld, Umlage, Sonderumlage, Eigentümerversammlung (ETV), Beirat, Einberufung/Einladung und Abstimmung, Stimmrecht, Stimmrechtsausschluss, Wohnungseigentümerbeschluss, dessen Anfechtung und den sonstigen Besonderheiten im Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Im Miet- und Pachtrecht geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im privaten und gewerblichen Mietrecht und die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Zu diesen Tätigkeiten gehören unter anderem: Prüfung einer Mieterhöhung, Beratung zu Kündigung und Räumung, bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses und zur Betriebskostenabrechnung. Vertrauen Sie hier auf die juristische Erfahrung und auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise der Rechtsanwaltskanzlei Likar.

Unter Erbrecht versteht man die Summe der Rechtsnormen, welche die vermögensrechtlichen Folgen (Beerbung, Pflichtteil et cetera) des Todes eines Menschen regeln (Erbfall). Rechtsanwalt Likar hilft bei der Gestaltung der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament, Vorerbschaft/Nacherbschaft, Vermächtnis, Teilungsanordnung, Einsetzung eines Testamentsvollstreckers) und bei der Vermögensordnung im Hinblick auf das künftige Erbrecht (Schenkung, Immobilie, Wohnrecht, Fruchtgenussrecht).
Testamente werden im Testamentsregister eingetragen, so dass eine jederzeitige Auffindbarkeit durch den Gerichtskommissär gegeben ist; bei Bedarf wird die letztwillige Verfügung auch gerne in Verwahrung genommen.
Nach dem Erbfall setzt er für seine Mandanten die sich ergebenden Rechte durch und verteidigt gegen unberechtigte Inanspruchnahme.

Hervorzuheben sind Verfahren, in denen es um Erbe, Pflichtteil, Pflichtteilsergänzung, Vermächtnis, Auseinandersetzung zwischen den Miterben im Rahmen der Erbengemeinschaft, Testamentsvollstreckung, Teilungsversteigerung, Ertrag aus dem Nachlass und Ähnliches geht. Sowohl die einverständliche als auch die streitige Auseinandersetzung von Erbgemeinschaften stellen ein weiteres Teilgebiet der Arbeit des Rechtsanwalts im Erbrecht dar. Auch Streitigkeiten im Verfahren auf Erteilung des Erbscheines und um die so genannte beeinträchtigende Schenkung ergeben sich nach dem Erbfall nicht selten. Weitere Themen sind schließlich Erbschaftskauf, Annahme, Ausschlagung, Erbunwürdigkeit, Verzicht sowie Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Aufgebot der Nachlassgläubiger.

Arno F. Likar errichtet gemeinsam mit einer Ärztin verbindliche Patientenverfügungen und registriert diese im Patientenverfügungsregister (welches von sämtlichen Krankenanstalten und niedergelassenen Ärzten einzusehen ist)

Im Familienrecht ist Rechtsanwalt Arno F. Likar darauf spezialisiert, Mandanten zu vertreten und umfassend zu beraten, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten im Falle von Scheidung und Trennung kommt. Hierbei werden von ihm auch die angrenzenden Rechtsfragen wie Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltszahlung (Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt), Trennungsvereinbarung, Scheidungsfolgenvereinbarung und Vermögensauseinandersetzung geregelt. Des Weiteren vertritt Herr Mag. Likar seine Mandanten beim Zugewinnausgleich. Dann werden von ihm insbesondere güterrechtliche Auseinandersetzungen zwischen den Parteien geregelt, worunter zum Beispiel die Zuweisung von Wohnung und Hausrat fällt. Primär wird jedoch versucht, eine einvernehmliche Scheidung durchzuführen, wobei Herrn Mag. Likar hierbei seine Kompetenz als Mediator sehr zu Gute kommt.

RA Arno F. Likar übernimmt bei ausstehenden Geldforderungen den Forderungseinzug für seine Mandanten. Die Forderungseintreibung beinhaltet den juristischen Beistand bei der Betreibung einer ausstehenden Forderung. Wegen der heutzutage fast üblichen mangelnden Zahlungsmoral wird Herr Mag. Likar von Firmen und auch Privatleuten bei der Forderungsbetreibung gern in Anspruch genommen.

Schließlich steht der Jurist seinen Mandanten bei allen rechtlichen Problemen zur Verfügung, die sich aus den Verträgen des täglichen Lebens ergeben können. Dieses Rechtsgebiet wird häufig als Allgemeines Zivilrecht bezeichnet. Ob es sich um Ansprüche aus einem Mietvertrag, einem Werkvertrag oder einem Kaufvertrag handelt — zum Beispiel Gewährleistung, Minderung, Mängel, Umtausch, Rückabwicklung, Schadensersatz —, Arno F. Likar informiert Sie über Ihre Rechte und setzt diese gegenüber dem Vertragspartner durch. Dies gilt beispielsweise auch, wenn Sie die Rückabwicklung eines Kaufvertrages oder ähnlichem wünschen oder Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden sollen. Konsumenten sind bei Geschäften besonders geschützt und auch das E-Commerce-Gesetz ist bei sämtlichen Internetgeschäften (online Shops, Auktionen) zu beachten.

Außerdem ist RA Arno F. Likar als Mediator zugelassen und in der Liste beim Bundesministerium für Justiz nach dem Zivilrechtsmediationsgesetz eingetragen. Mediation ist eine besondere Form der außergerichtlichen Konfliktlösung, die darauf abzielt, die Wünsche und Bedürfnisse der Parteien in den Mittelpunkt zu stellen. Möchten Sie zu Ihrem “Kontrahenten” trotz vorliegender Konflikte eine Beziehung aufrechterhalten, so könnte für Sie die Mediation eine befriedigende Lösung bringen. Ursprünglich wurde die Mediation im Familienrecht eingesetzt, inzwischen hat sie sich aber auch und gerade im Arbeits- und Wirtschaftsleben bewährt. So sind zum Beispiel Konfliktbewältigungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder dem Betriebsrat, aber auch zwischen einem Versicherten und einer Versicherung sehr erfolgreich (win-win-Situation).
Auch wenn einvernehmlichen Lösungen der Vorzug zu geben ist, lassen sich Gerichtsverfahren nicht immer vermeiden. Arno F. Likar vertritt Ihre Interessen vor sämtlichen österreichischen Gerichten und Behörden und ist sowohl als Schiedsrichter als auch als Parteienvertreter unter anderem in Schiedsverfahren nach den Regeln der Internationalen Handelskammer tätig.

Publikationen

  • Likar: Das Europäische Parlament im Verfassungsgefüge der Europäischen Union: Eine Analyse der Regierungskonferenz 1996/97 und des Vertrages von Amsterdam (The European Parliament in the European Union’s Constitutional Context: Analysis of the Intergovernmental Conference 1996/97 and the Treaty of Amsterdam), Karl-Franzens-Universität Graz, Hauptbibliothek II 604487, 1998
  • Likar: Grenzüberschreitende Zahlungen in der Europäischen Union — Eine Analyse der Richtlinie 97/5/EG (Cross-Border Payments in the European Union — Analysis of Directive 97/5/EC), London School of Economics and Political Science 2001
  • Likar: Die Haftung der Auftraggeberbank bei grenzüberschreitenden Überweisungen (The Liability of the Originator’s Institution for Cross-Border Credit Transfers), ecolex 2002, 505
  • Likar/Lausegger: Die Geldwäschebestimmungen in der RAO und das Berufsbild des Rechtsanwaltes (Money Laundering Provisions in the RAO and the Lawyer’s Occupational Image), AnwBl 2004/3, 132
  • Likar/Krommer: Mediation und Recht — Das Recht in der Mediation (Mediation and Law — The Role of Law in Mediation-Processes), AnwBl 2005/1, 60

Arno F. Likar verfasst regelmäßig Fachbeiträge in lokalen Medien und ist Autor zahlreicher Online-Publikationen.

Veröffentlichte Fachbeiträge
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Mag. Arno F. Likar LL.M. (LSE)

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+43 316 823723
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+43 316 823723-13
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