Joachim Tschuck gründete 2005 die wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei Tschuck & Brauer in Darmstadt. Die Schwerpunkte liegen im Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Handelsrecht sowie auf allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Immobilienrecht.
Joachim Tschuck gründete 2005 die wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei Tschuck & Brauer in Darmstadt. Die Schwerpunkte liegen im Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Handelsrecht sowie auf allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Immobilienrecht.
Zur Klientel der Kanzlei gehören kleine und mittelständische Betriebe ebenso wie Privatleute. Dadurch sind den Juristen die Interessenlagen auf beiden Seiten (Arbeitgeber/Arbeitnehmer, Vermieter/Mieter oder Unternehmen/Kunden) bestens bekannt. Der Vorteil für den Mandanten liegt somit in der frühzeitigen Verhandlung mit der Gegenseite. Bereits bei der Beratung werden nicht nur Ansprüche des Mandanten erläutert, sondern auch die rechtliche und wirtschaftliche Sichtweise der Gegenseite. Durch umfassende Beratung können von Anfang an Chancen und Risiken gut bewertet werden. Dies hilft außerdem bei einer zügigen und ergebnisorientierten Verhandlung schon im Vorfeld eines Konfliktes. Kostenträchtige und zeitintensive Prozesse können dadurch vermieden werden.
Ferner bietet die Kanzlei Beratung und Vertretung im Forderungsinkasso, also bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Außenständen sowie bei der gegebenenfalls sich daran anschließenden Zwangsvollstreckung.
Rechtsanwalt Joachim Tschuck ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Sie finden die Kanzlei im Zentrum von Darmstadt in unmittelbarer Nähe zur Fußgängerzone. Mandanten, die mit dem PKW anreisen, können die kostenpflichtigen Tiefgaragenplätze im Kanzleigebäude nutzen. Aufgrund der günstigen Lage bestehen gute Anbindungen an den öffentlichen Personennahverkehr: Bus- und Straßenbahnhaltestellen sind nur wenige Gehminuten entfernt.
Während der Bürozeiten täglich von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr vereinbart das Sekretariat der Kanzlei gerne Beratungstermine. Bei Bedarf können diese auch außerhalb der genannten Zeiten ausgemacht werden.
Die Kanzlei Tschuck & Brauer kooperiert mit der Steuerberatungsgesellschaft Faig, Weise & Partner. So werden steuerrechtliche Fragen schnell und mit fachlich hoher Kompetenz auch im Zusammenhang mit dem aktuellen Rechtsproblem gelöst.
Joachim Tschuck, der 1961 in Essen geboren wurde, studierte von 1981 bis 1986 Jura an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz. Das anschließende Referendariat leistete er bis 1989 in Darmstadt in einer großen, wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzlei ab.
Nachdem er 1989 die Zulassung als Rechtsanwalt erhalten hatte, war Herr Tschuck im Wirtschaftsrecht tätig. Ab 1996 arbeitete er als Partner in einer Wirtschaftskanzlei in Darmstadt. Der Jurist, der über Grundkenntnisse in Französisch und Englisch verfügt, eröffnete 2005 die eigene Kanzlei.
Seit 1999 ist Joachim Tschuck dazu berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Arbeitsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Rechtsanwalt Joachim Tschuck bietet Rechtsberatungen und gegebenenfalls Prozessvertretungen in den Gebieten Arbeitsrecht, Mietrecht und Pachtrecht, Gesellschaftsrecht, öffentliches Baurecht, Wohnungseigentumsrecht und Maklerrecht an. Neben diesen Tätigkeitsschwerpunkten hat der Jurist seine Interessen vor allem auf Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), das Vertragsrecht und das Dienstrecht gelegt.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist Herr Tschuck darauf spezialisiert, sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Angelegenheiten zu beraten und zu vertreten. Das Arbeitsrecht umfasst unter anderem die Gebiete Kündigungsschutz, Abmahnung, Zeugnis, Änderungskündigung, Anhörung des Betriebrats und Nachteilsausgleichung. Darüber hinaus regelt der Jurist alle Fragen zum besonderen Kündigungsschutz (Schwerbehindertenrecht), Arbeitszeitrecht, Betriebsverfassungsrecht und Tarifvertragsrecht.
Im Mietrecht und Pachtrecht werden von Joachim Tschuck die rechtlichen Beziehungen und Pflichten von Mietern und Vermietern bearbeitet. Dabei fallen nicht eingerichtete Objekte unter das Mietrecht, wohingegen Objekte, die zu einem bestimmten Zweck eingerichtet sind (beispielsweise als Gaststätte), vom Pachtrecht umfasst werden.
Neben Themen wie zum Beispiel Kündigung, Räumungsklage, Kaution, Nebenkostenabrechnung, Mieterhöhung, Schönheitsreparatur und Mietminderung aufgrund Mangel an der Mietsache zählen auch das gewerbliche Mietrecht sowie die Nutzungsentschädigung zum Mietrecht und Pachtrecht.
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Baufirmen, Handwerkern und Architekten werden dagegen im privaten Baurecht geregelt. In diesem bearbeitet Rechtsanwalt Joachim Tschuck Fragen im Bezug auf das selbständige Beweisverfahren, den Gutachterprozess, die Verjährung und das Zurückhaltungsrecht. Treten noch während der Bausausführung Mängel auf, so gilt es nun, die Fragen nach Verursachung, Verantwortlichkeit und Umfang solcher Mängel zu klären. Zudem können etwaige Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht und durchgesetzt werden.
Bauhandwerker, die selbst oftmals mit ungerechtfertigten und überzogenen Forderungen des Bauherrn zu kämpfen haben, werden von Herrn Tschuck bei der Abwehr kompetent unterstützt.
Auch Themen wie Werklohn und Werklohnminderung, Durchsetzung von offenen Architekten-Honorarforderungen und Fragen zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) werden im privaten Baurecht geregelt.
Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt hat Rechtsanwalt Tschuck auf das Wohnungseigentumsrecht gelegt, in welchem Rechtsstreitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern, zwischen Eigentümern und Hausverwaltung sowie zwischen Mietern und Vermietern bearbeitet werden. So muss der Jurist zum Beispiel bei Baumängeln oder Schäden am Haus klären, ob ein Anspruch aus dem Sacheigentum oder aus dem Gemeinschaftseigentum besteht.
Des Weiteren wird die Haftung der Eigentümergemeinschaft gegenüber Dritter im Wohnungseigentumsrecht geklärt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Passant von einem herunterfallenden Ziegelstein getroffen wird und daraufhin Schadenersatz von den Eigentümern fordert.
Joachim Tschuck übernimmt zudem die Gestaltung, Prüfung und Anfechtung eines Verwaltervertrags sowie die Anfechtung von Beschlussverfahren der Eigentümer.
Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Gesellschaftsrecht erstreckt sich über die Bereiche Gesellschafterversammlung, Beschlussverfahren, Anfechtung von Verfahren, Geschäftsführervertrag bis hin zur Organhaftung. Ferner berät und vertritt Rechtsanwalt Joachim Tschuck seine Mandanten bei der Wahl der geeigneten Rechtsform und der Gestaltung von Satzungen und Gesellschaftsvertrag. Er begleitet Unternehmen bei allen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen wie Umstrukturierung und Umwandlung und in wirtschaftsrechtlichen und handelsrechtlichen Angelegenheiten.
Im Maklerrecht, das zwischen Makler im Mietbereich und im Verkaufsbereich unterscheidet, regelt Herr Tschuck in erster Linie alle Angelegenheiten im Bezug zur Maklercourtage.
Im Bereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) fallen unter sein Tätigkeitsfeld in erster Linie die Themen Wirksamkeitskontrolle, Erstellung von neuen und Überprüfung von bestehenden AGB, Anfechtung von gegnerischen AGB sowie Umgehung der Individualvereinbarungen.
Das allgemeine Vertragsrecht umfasst neben der Gestaltung und Überprüfung von Verträgen auch deren Anfechtung, Kündigung und Anpassung.
Das Dienstrecht, welches in engem Zusammenhang zum Gesellschaftsrecht steht, hat den Dienstvertrag zum Mittelpunkt. Es umfasst neben der Erstellung und Prüfung eines Vertragsverhältnisses unter anderem die Bereiche Anpassung, Versetzung, Zeugnis und Gehaltserhöhung.